Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Gaggenaus gliedert sich in die Kernstadt Gaggenau und die acht Stadtteile Bad Rotenfels, Freiolsheim, Hörden, Michelbach, Oberweier, Ottenau, Selbach und Sulzbach. Die Stadtteile bilden zugleich Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, wobei die Kernstadt und die Stadtteile Ottenau und Bad Rotenfels zu einem Wohnbezirk zusammengefasst werden. Mit Ausnahme im Stadtteil Bad Rotenfels sind in den Stadtteilen Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen Vorsitzender eingerichtet. Für diese Ortschaften gibt es jeweils einen vom Volk gewählten Ortschaftsrat, der aus 8 bis 10 Mitgliedern zu bestehen hat. Vorsitzender des Gremiums ist der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören.
Zum Stadtteil Freiolsheim gehören das Dorf Freiolsheim und die Weiler Mittelberg und Moosbronn. Zur Stadt Gaggenau in den Grenzen vom 31. Dezember 1969 gehören die Stadt Gaggenau, das Dorf Ottenau (mit Gaggenau zusammengewachsen) und das Gehöft Amelienberg. Zu den Stadtteilen Hörden, Michelbach, Selbach und Sulzbach gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zum Stadtteil Oberweier gehören die Dörfer Oberweier und Niederweier. Zum Stadtteil Rotenfels gehören das Dorf Rotenfels und der Weiler Winkel.
In der Stadt Gaggenau in den Grenzen vom 31. Dezember 1969 liegt die Wüstung Außermichelbach und im Stadtteil Oberweier die Wüstung Mittelweyer.
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