Politik
An der Spitze des Dorfes Gelsenkirchen standen 1608 zwei Bürgermeister, die von den Eingesessenen gewählt wurden. Während der Zeit der französischen Besetzung 1807 bis 1813 bildete Gelsenkirchen mit dem benachbarten Wattenscheid eine gemeinsame Munizipalität bzw. ab 1815 das Amt Wattenscheid im Kreis Bochum. Der dortige Amtmann war daher auch für Gelsenkirchen zuständig. 1868 wurde Gelsenkirchen eigene Amtsstadt und 1875 erhielt das Amt die Stadtrechte. An der Spitze stand danach der Bürgermeister, der nach Erlangung der Kreisfreiheit 1896 den Titel Oberbürgermeister erhielt.
Buer und Horst wurden bis 1891 unter dem gemeinsamen Amt Buer verwaltet, dann gab es ein eigenständiges Amt Horst. Jedes Amt wurde von einem Amtmann geleitet. Nach Erlangung der Stadtrechte in Buer 1911 stand an der Spitze Buers ebenfalls ein Bürgermeister, später Oberbürgermeister. Die Stadt Gelsenkirchen-Buer bzw. die neue Stadt Gelsenkirchen (ab 1928) wurde von einem Oberbürgermeister geleitet.
Während der Zeit der Nationalsozialisten wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. 1996 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde 1999 erstmals direkt vom Volk gewählt.
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