Geschichte
Urkundlich ist nachweisbar, dass die Ortsbezeichnung Giesenkirchen im Jahre 1150 zum ersten Male genannt worden ist.
Diese Urkunde befindet sich heute im Historischen Archiv der Stadt Köln. Es wird hier von einer Schenkung des so genannten „Zehnten von neugerodetem Land“ berichtet, die der Propst von St. Gereon in Köln der Kirche von Giesenkirchen mit der Auflage macht, dass in Zukunft kleine Reparaturen am Dach und oberen Teil der Kirche und der Sakristei von den Pfarrangehörigen bezahlt werden. Es wird weiter von einem Chorbischof Walter berichtet, der gleichzeitig die Pfarrstelle in Giesenkirchen bekleidete. Verhandelt wurde diese Schenkung unter dem Vorsitz des Erzbischof Arnold von Köln, in Anwesenheit und mit Zustimmung der Mitglieder des Gereonstiftes in Köln.
Bis Oktober 1794, dem Einzug französischer Truppen, gehörten Giesenkirchen, Zoppenbroich und Horst zum Kurfürstentum Köln, Dycker-Schelsen zur Reichsherrschaft Dyck. Zu Zoppenbroich gehörten: Bahner, Biesel, Schrödt, Eiger und Junker. Pesch, Leppershütte, Taubenhütte, Stadt, Looshof, Steinhausen und Horster-Schelsen gehörten zu Horst. Giesenkirchen umfasste das übrige Gebiet der gleichnamigen Gemeinde.
Durch die Herrschaft der Franzosen wurden die Grenzen zwischen den bisherigen Hoheitsträgern für alle Zeiten abgeschafft.
Am 24. April 1816 entstand der neue Kreis Gladbach. Er gehörte zum Regierungsbezirk Düsseldorf in der Rheinprovinz. Die Gemeinde Schelsen gehörte dem Kreis Gladbach bis zu seiner Auflösung im Jahre 1929 an.
Die Gemeinde Schelsen als Gesamtgemeinde war untergliedert in den Spezialgemeinden Giesenkirchen und Schelsen. Es bestand jeweils ein Gemeinderat für Giesenkirchen und Schelsen. Für die Gesamtgemeinde existierte ein Bürgermeisterrat. Haushaltspläne wurden sowohl für die Spezialgemeinden als auch für die Gesamtgemeinde beschlossen.
Der Preußische Landtag beschloss am 29. Juli 1929 die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes. Am 1. August des gleichen Jahres wurde aus den Städten München-Gladbach, Rheydt und Odenkirchen, sowie den Gemeinden Schelsen und Hardt die Stadt Gladbach-Rheydt gebildet.
Am 1. August 1933 wurde auf Beschluss des Reichsgerichts in Leipzig die junge Stadt wieder aufgeteilt.
Bei den ersten Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg, und bei allen weiteren Wahlen, wurde eine entscheidende Anzahl von Politikern aus Giesenkirchen in die Stadträte der Stadt Rheydt gewählt.
Im Jahre 1974 beschloss der nordrhein-westfälische Landtag in Düsseldorf das Gesetz zur Neugliederung des Raumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal. Zwischen den Städten Mönchengladbach/Rheydt und der Gemeinde Wickrath wurde ein Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet auch, dass die neue Stadt Mönchengladbach in zehn Stadtbezirke eingeteilt wird. Neben dem Stadtrat für die Gesamtstadt wurde in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung eingerichtet. Die erste Bezirksvertretung für Giesenkirchen wurde bei der Kommunalwahl am 4. Mai 1975 gewählt. In dieser Bezirksvertretung hatte die CDU 9 Sitze und die SPD 4 Sitze.
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