Politik
Graz ist eine Statutarstadt. Das bedeutet, dass die Gemeindeorganisation durch ein eigenes Landesgesetz (Statut der Landeshauptstadt Graz aus dem Jahr 1967) geregelt wird und die Gemeindeorgane (insbesondere der Magistrat) neben den üblichen Aufgaben einer Gemeinde auch die der Bezirksverwaltungsbehörde übernehmen. So finden auch die Grazer Gemeinderatswahlen nicht zusammen mit jenen der übrigen steirischen Gemeinden statt.
Weiterhin ist Graz der Sitz des Steirischen Landtages (im Landhaus), der Steirischen Landesregierung und aller Landesbehörden, der Bezirksverwaltungbehörde Graz-Umgebung, der Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Arbeiterkammer Steiermark, der Bundespolizeidirektion Graz, des Oberlandesgerichtes, der Sicherheitsdirektion, der Finanzlandesdirektion und des AMS.
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