Politik
Mit weniger als 70 Einwohnern hat die Gemeinde nach § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung keine Gemeindevertretung, sondern eine Gemeindeversammlung, an der alle wahlberechtigten Einwohner teilnehmen.
Die Gemeinde Gröde bildet den kleinsten Wahlbezirk Deutschlands.
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