Geschichte
Groß-Winternheim galt zur germarnischen Zeit als großes Winterlager von vielen Stämmen so kam Groß-Winternheim auch zu seinem Namen. Um 900 entsteht der noch erhaltenen Wach- und Wehrturm in Groß-Winternheim (Kirchenturm der katholischen Kirche). Groß-Winternheim wurde erstmals im Jahre 937 urkundlich erwähnt, im frühen Mittelalter zählte es zum Grundbesitz der Ingelheimer Kaiserpfalz. Nachdem Gottfried von Eppstein mit dem Dorf belehnt ist, hat es 1257 nach ihm Rheingraf Wernher zum Lehen. Als Teil des Ingelheimer Grundes kommt es nach den Verpfändungen des 14. Jahrhundert schließlich zur Kurpfalz. Groß-Winternheim war früher ein Aussenlager der Ingelheimer Kaiserpfalz. Dies wurde später mit einer "Stadtmauer" befestigt. Die Stadmauer wurde zum größten Teil abgebaut und zum Hausbau benutzt. An alten Häusern sind noch Teile der alten Stadtmauer erhalten geblieben.
Im Mittelalter kam rund jeder dritte Schöffe des Ingelheimer Oberhofes aus Groß-Winternheim. Durch einen angeblichen Kniefall vor dem französischen General Dessaire soll die Freifrau von Wallbrunn nicht nur Partenheim, sondern auch Groß-Winternheim vor einer Brandschatzung und Plünderung durch die französischen Truppen während der Belagerungen Ende des 18. Jahrhunderts bewahrt haben.
Der Ort verliert 1972 seine Eigenständigkeit und wurde von der Stadt Ingelheim am Rhein eingemeindet. Seitdem trägt er den Ortsteilnamen Großwinternheim. Aufgrund des Eingemeindungsvertrages verfügt Großwinternheim über einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. Im Jahre 1999 beschloss die Stadt Ingelheim die Auflösung des Ortsbezirkes Großwinternheim, um Ortsvorsteher und Ortsbeirat abzuschaffen, weil die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung die vertraglichen Verpflichtungen zur Bildung von Ortsbezirken in § 74 Abs. 4 GemO für unwirksam erklärt. Aufgrund eines Musterprozesses, den Rechtsanwalt Elmar König (SPD) vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz führte, wurde dieser Beschluss trotz dieser Vorschrift in der Gemeindeordnung für unwirksam erklärt und bis auf Weiteres bleiben den Großwinternheimer die volksnahen Institutionen Ortsbeirat und Ortsvorsteher erhalten.
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