Politik
Die Inseln bilden ein Département und seit den Dezentralisierungsgesetzen des Beginns der 1980er Jahre zugleich auch eine eigene Region Frankreichs.
Wie alle anderen Départements ist auch Guadeloupe in der französischen Legislative durch Volks- und Gemeindevertreter vertreten. Es besitzt in der Nationalversammlung vier und im Senat zwei Mandate. Wie die anderen drei französischen Überseedépartements ist Guadeloupe auch Teil der Europäischen Union.
Alle französischen Gesetze finden in Guadeloupe ihre Anwendung. Jedoch müssen nach Artikel 73 der Französischen Verfassung die lokalen Besonderheiten Berücksichtigung finden.
Wie in den anderen Überseedépartements und -regionen sind die Region und das Département auf Guadeloupe getrennte Gebietskörperschaften, die unabhängig voneinander ihre jeweiligen Kompetenzen ausüben. Es existieren parallel zueinander der Regionalrat (Conseil régional) der Region mit 41 Mitgliedern, der alle 6 Jahre nach demselben Wahlrecht wie in den europäischen Regionen Frankreichs gewählt wird, und der Generalrat (Conseil général) des Départements mit 42 Mitgliedern, der alle 3 Jahre zur Hälfte nach dem auch für die anderen Generalräte geltenden Wahlrecht gewählt wird. Die Zentralregierung wird für ihre Zuständigkeitsbereiche durch den Präfekten vertreten, so dass die Exekutive auf Guadeloupe in insgesamt drei getrennte Zweige zerfällt.
Der Präsident des Regionalrats ist seit 2004 Victorin Lurel und der Präsident des Generalrats seit 1998 Jacques Gillot.
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