Geschichte
958 wurde der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt und zwar als "Die Gebrüder Walfried und Humfried dem St. Severinstift ihr Allod mit der Kirche zu Kaldenkapellen und ihre Eigengüter, die Höfe Hufenstuhl, Vellingen und Tüschen u.a. Einkünfte" schenken, wonach in Anwesenheit von Kaiser Otto I. und sein Bruder Erzbischof Bruno von Köln die Urkunde angefertigt wurde.
Schreibweise der Erstnennung: Kaldenkapellen
Diese Urkunde bedarf einer besonderen Erwähnung, es handelt sich hierbei um eine der ältesten noch vorhandenen Urkunden des Bergischen Landes und gilt als wichtiges Dokument der Zeit, als die Eigenkirchen in diesem Fall Hohkeppel, Bruno von Köln gleichzeitig Herzog von Lothringen, in vielen Urkunden im Erzbistum Köln diese Kirchen an Stifte übertrug um die Position der Kirchen, zu Lasten der Gaugrafen, als Grundherrschaften zu stärken. Diese Urkunde verdankt die Erhaltung offensichtlich einer im 12. Jahrhundert vorgenommen Fälschung. Der Urkundentext geht jedoch auf eine eindeutig vorhandene Urkunde als Vorlage zurück, aus dieser Zeit stammt auch das gefälschte Siegel des Kölner Erzbischofs Bruno.
Die Kirche aus dem 12. Jahrhundert wurde 1835 mit Ausnahme des Westturmes abgerissen und durch die jetzige Kirche ersetzt. Im Kirchturm finden sich drei Glocken aus dem 15. und 17. Jahrhundert.
Im 14. Jahrhundert kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Lindlar und Hohkeppel wegen des Zehnten. Folge dieses Streites war, das um das Jahr 1400 Hohkeppel kirchenrechtlich von der Pfarre Lindlar abgetrennt wurde. Die neue Pfarre Hohkeppel umfasste die Honschaften Tüschen und Vellingen.
Im Jahre 1555 wurden das Lindlarer und Overather Landgericht vereint und der Sitz nach Hohkeppel gelegt. In der Folgezeit war nun vom "Landgericht zu Keppel" (= Hohkeppel) die Rede. Die Siegelabbildung dieses Gerichts diente als Vorlage für das Wappen von Lindlar. Im ausgehenden 17. Jahrhundert trat Hohkeppel als Verhandlungsort immer mehr in den Hintergrund, obwohl das Gericht seinen Namen behielt. Ab 1691 wurde das Gericht als "Churfürstliches Hohen Keppeler Landgericht zu Lindtlar" bezeichnet, der Verhandlungsort war nun also Lindlar und nicht mehr Hohkeppel.
Wie auch für Lindlar und andere Bergische Orte gibt es eindeutige Spuren und Nachweise für Erzbergbau, wobei alleine für die Gemeinde die ehemalige Grube Kastor größere Bedeutung für das damalige Hohkeppel erlangte.
Bis zum 31. Dezember 1974 gab es eine eigenständige Gemeinde Hohkeppel, die mit der Gemeinde Engelskirchen das Amt Engelskirchen bildete. Die Grenze zwischen den Gemeinden Lindlar und Hohkeppel verlief entlang von Hommerich, Oberbergscheid, Vellingen und Oberfrielinghausen. Die Nordgrenze zur Gemeinde Kürten deckt sich mit der heutigen Kommunalgrenze der Gemeinde Lindlar, die Westgrenze verlief jenseits der Ortschaften Brombach und Brombacherberg, die heute zu Overath gehören. Im Süden grenzte die Gemeinde Hohkeppel an die Agger. Das Gemeindegebiet wurde auf die Gemeinden Overath (vgl. § 10 Nr. 2 Köln-Gesetz), Engelskirchen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Köln-Gesetz) und Lindlar (vgl. § 14 Abs. 1 Köln-Gesetz) aufgeteilt.
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