Geschichte
Kelbra wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt als Chelvera. Das Stadtrecht wurde Kelbra 1351 verliehen.
Graf Heinrich von Hohnstein wurde nach der Beendigung des Fleglerkrieges und der Heldrunger Fehde am 8. Januar 1413 von den Landgrafen Friedrich IV., Wilhelm II. und Friedrich d. J. von Thüringen die Schlösser und Städte Heldrungen und Wiehe gegen Abtretung seiner Ansprüche auf Kelbra, Harzgerode, Güntersberge, Hoym, Ballenstedt und Sandersleben überlassen. Die Wettiner, die aufgrund ihrer Stärke bereits im 14. Jahrhundert eine entscheidende Machtposition in der Goldenen Aue errungen hatten, bauten jedoch in Kelbra keine eigene Verwaltung auf, sondern versetzten die an der Peripherie ihrer eigenen Besitzungen gelegene Stadt nebst Schloss und Zubehör an zuverlässig erscheinende Pfandnehmer. Sie glaubten, diese in den Grafen von Schwarzburg und zu Stolberg gefunden zu haben. Am oder unmittelbar vor dem 3. August 1413 erfolgte zunächst für drei Jahre die pfandweise Überlassung von „sloß Kelbra, hus unde stadt mit dorffern, ackern“ und allem Zubehör für 12.500 Rheinische Gulden und 160 Mark Erfurter Silberwährung an die Brüder Heinrich und Botho zu Stolberg. Nach Ablauf der Dreijahresfrist erneuerten die Landgrafen von Thüringen am 6. Februar 1417 die Verpfändung von Schloss und Stadt Kelbra nebst Zubehör. Pfandnehmer waren diesmal Graf Botho zu Stolberg und Graf Heinrich von Wernigerode. Als Zeitraum wurden sechs Jahre festgelegt und im Vertragstext die Klausel aufgenommen, dass im Kriegsfall die Grafen den Wettinern Beistand leisten sollen. Aufgrund einer Schuld der Grafen Botho zu Stolberg und Heinrich von Wernigerode in Höhe von 973 lötigen Mark Silber Erfurter Währung, die ihnen ihr Oheim Graf Heinrich von Schwarzburg abnahm, sagten sie ihm am 6. Dezember 1418 zu, die Hälfte der Pfandsumme zu überlassen, falls die Wettiner Kelbra einlösen würden. Die Wettiner waren in den darauffolgenden Jahren nicht an einer solchen Einlösung interessiert. Daher ersuchten die beiden Grafen zu Stolberg und von Schwarzburg die Herzöge Friedrich und Sigismund von Sachsen, ihnen Kelbra als Gesamtlehen zu überlassen. Der daraufhin ausgestellte Lehnsbrief datiert auf den 19. September 1428.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnte am 23. März 1461 Metze, die Gemahlin seines Geheimen Rathes Graf Heinrich zu Stolberg, mit dem halben Schloss Kelbra als Leibgedinge. 1478 überließ der Stolberger Graf diese Hälfte als Pfand dem Amtmann Ritter Hans Knauth.
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