Geschichte
1183 erfolgte die erste urkundliche Nennung des Dorfes Libur; eine weitere Nennung befindet sich im Mirakelbuch des heiligen Anno II. von 1185: "villula Lebure". Im Jahre 1411 fand sich die Schreibweise Lebur. Es gibt zwei Bedeutungen für den Ortsnamen: Einmal bedeutet es soviel wie Obdach oder Schutz oder aber von den althochdeutschen Worten lê für Grabhügel und bûr für Haus oder Wohnung her als Wohnort am Grabhügel. Seit dem Mittelalter gehörte der Ort zum Amt Porz im Herzogtum Berg. 1795 besetzten französische Revolutionstruppen den Ort. Libur kam an die Mairie Wahn im Kanton Mülheim im Arrondissement Mülheim. Seit 1815 gehörte der Ort zur Bürgermeisterei Wahn. Diese wurde 1927 in Amt Wahn umbenannt und ging 1929 in das Amt Porz über. 1932 kam das Amt Porz zum Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Eingemeindung nach Köln erfolgte im Jahre 1975.
Seit 2005 ist der Ort stetig gewachsen, da durch Neubaugebiete viele neue Bürger nach Libur gezogen sind.
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