Lage
Historische Umschreibung des Stadtteils aus einer städtischen Verordnung vom 23.März 1861: „Zur Vorstadt St. Gertrud gehören alle Grundstücke vor dem Burgthore, welche umschlossen werden vom Burgthorzingel ab durch die Trave, die Israelsdorfer Feldmark, das Lauerholz, die Feldmarken von Wesloe, Brandenbaum und der Hohenwarte, und durch die Wacknitz bis zum Burgthorzingel; so wie außerdem die Grundstücke der Treidelhütte, der Glashütte, des Kaninchenberges, des zweiten Fischerbudens und der Spieringshorst.“
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