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Pakistan

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26.12.2024
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Lage der Menschenrechte

Obwohl die pakistanische Verfassung Grundrechte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Freizügigkeit, Gefangenenrechte, Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit garantiert, werden Menschenrechte sowohl vom Staatsapparat als auch von einzelnen Elementen der Gesellschaft immer wieder missachtet. Die Regierung erlässt willkürliche Verhaftungen und führt undurchsichtige Prozesse gegen Verdächtige. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch berichten wiederholt von staatlichen Willkürakten wie Folter und Misshandlungen gegen Vertreter von Organisationen zur Stärkung der Rechte ethnischer Minderheiten, regierungskritische Menschenrechtsaktivisten und Personen, denen blasphemische Äußerungen oder Handlungen zur Last gelegt werden. In den Landesteilen, über die der Staat nur eingeschränkt Kontrolle hat, urteilen Stammesgerichte oder -führer unabhängig von den politischen Institutionen und der Verfassung des Landes. Darüber hinaus findet Selbstjustiz statt, etwa in Form von Ehrenmorden an Frauen. Frauen und Mädchen sind häufig Opfer von häuslicher Gewalt, ohne dass der Staat Maßnahmen zur Bestrafung der Täter einleitet. Das pakistanische Recht sieht vor, dass der Täter einer strafrechtlichen Verfolgung entgeht, sofern ihm die Angehörigen des Opfers vergeben.

Pakistan hat einige bedeutende internationale Menschenrechtsverträge nicht unterzeichnet. Dazu gehören der UN-Zivilpakt, die UN-Anti-Folter-Konvention und das Zusatzprotokoll zur UN-Frauenrechtskonvention.

Außerdem gibt es in Pakistan einen hohen Prozentsatz an Kinderarbeit: Eine Untersuchung des pakistanischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fand 1996 heraus, dass 3,3 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren − dies entsprach 8,3 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe – regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit (bezahlte oder unbezahlte Arbeit außerhalb des Haushalts) nachgingen, vor allem in der Landwirtschaft und in der handwerklichen Exportproduktion. Allerdings zählte die Untersuchung nur solche Kinder, deren Arbeit ihre Haupttätigkeit darstellte; Kinder, die eine Schule besuchten oder hauptsächlich Arbeiten im Haushalt verrichteten und nebenbei außerhalb des Haushaltes arbeiteten, wurden nicht erfasst. Auch dürften viele Familien die Arbeit ihrer Kinder verschwiegen haben, da Kinderarbeit unter 14 Jahren in Pakistan gesetzlich verboten ist. Das tatsächliche Ausmaß der Kinderarbeit dürfte demnach noch weitaus höher liegen. Die regierungsunabhängige pakistanische Menschenrechtskommission geht in ihrem Bericht zur Lage der Menschenrechte für 2005 unter Berufung auf die ILO von acht bis zehn Millionen Kinderarbeitern aus; dies entspricht etwa einem Fünftel aller Kinder unter 14 Jahren.

Basierend auf dem Artikel Pakistan der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
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