Politik
An der Spitze Recklinghausens gab es schon seit dem 13. Jahrhundert einen Rat, der aus den 12 Schöffen entstand. Doch verschwand der Begriff Schöffe erst im 14. Jahrhundert zugunsten der Ratsmänner. Ab 1378 gab es den Bürgermeister und die Räte. Sie wurden alljährlich am Stephanustag gewählt. Erst 1781 wurde die jährliche Wahl abgeschafft. Danach gab es 4 Bürgermeister und 4 Beigeordnete. Recklinghausen war Mitglied im Vestischen Landtag, der bis 1808 durch die Stadt Recklinghausen einberufen wurde.
Ab 1808 gab es zwei auf 5 Jahre gewählte Bürgermeister, denen ein Sekretär und ein Inspektor zur Seite standen. 1811 wurde die Munizipalverfassung nach französischem Vorbild eingeführt. 1837 trat die preußische Städteordnung in Kraft. Danach stand ein Bürgermeister an der Spitze der Stadt, der nach Erlangung der Kreisfreiheit den Titel Oberbürgermeister erhielt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Mit der Wiedereingliederung der Stadt in den Kreis Recklinghausen trugen die Stadtoberhäupter die Titel "Bürgermeister" bzw. "Stadtdirektor". 1999 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Bürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde 1999 erstmals direkt vom Volk gewählt.
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