Geschichte
Rothenbuch gehört zu den ältesten und bedeutendsten Orten des Innerspessarts.
Die erste urkundliche Erwähnung „zuo den Rodenboychen“ stammt aus dem Jahr 1318 als der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt und der Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe hier einen Vertrag über die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen abschlossen.
Im Jahre 1342 wurde, an der Quelle der Hafenlohr, mit dem Bau eines Schlosses in Rothenbuch begonnen.
Die ersten Bewohner dürften als Jagdfröner beim Schloss angesiedelt worden sein.
Im Bauernkrieg 1525 wurde das Schloss stark beschädigt bzw. zerstört. 1566 wurde das Schloss auf Weisung des Mainzer Kurfürsten Daniel Brendel von Homburg wiederaufgebaut und erweitert.
Eine erste Abbildung Rothenbuchs findet sich auf der ältesten existierenden Spessartkarte, der so genannten Pfinzigkarte aus dem Jahre 1594.
Seine größte politische Bedeutung erlangte Rothenbuch durch die Entstehung der Amtskellerei Rothenbuch, einer Finanz- und Verwaltungsbehörde für 14 Orte des Hochspessarts.
1782 wird Rothenbuch zum Sitz der Amtsvogtei erklärt.
Das Amt des Erzstifts Mainz fiel mit diesem im Reichsdeputationshauptschluss 1803 an das neugebildete Fürstentum Aschaffenburg, mit welchem es 1814 (nun ein Departement des Großherzogtum Frankfurt) zu Bayern kam.
Am 3. Juni 1814 wird Rothenbuch Sitz eines Kgl. Bayerischen Landgerichts. Im Jahre 1879 wird das Landgericht aufgelöst und Rothenbuch dem Bezirksamt und späteren Landkreis Lohr eingegliedert. 1972 verlässt Rothenbuch den Landkreis Lohr und schließt sich dem Landkreis Aschaffenburg an. 1977–1993 Verwaltungsgemeinschaft mit Waldaschaff und Weibersbrunn.
Am 1. Januar 1994 Wiedererringung der gemeindlichen Selbständigkeit.
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