Geschichte
Rust, bis 1921 zum Königreich Ungarn gehörig, übt seine Selbstverwaltung durch ein eigenes Stadtrecht aus. Erstmals urkundlich erwähnt ist Rust im Jahre 1317. Um 1470 erhielt Rust das Marktrecht und seit 1524 haben die Ruster das verbriefte Recht, als Markenzeichen ein gekröntes "R" in ihre Fässer einzubrennen. Dieses "R" wird auch heute noch als Gütezeichen im Korkbrand der Flaschenweine verwendet. Im Jahre 1681 kaufte sich Rust von der Herrschaftsuntertänigkeit frei und erhielt den Titel königliche Freistadt. Die Stadt bezahlte dafür 60.000 Goldgulden und 500 Eimer besten Weines an die Esterházys: fast 30.000 Liter Ruster Ausbruch der Sorte Furmint.
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