Geschichte
Schönholthausen wurde erstmals im Jahr 1240 erwähnt. Als gesichert gilt allerdings, dass das Stift Herford an der Stelle der heutigen Kirche von Schönholthausen bereits im 11. Jahrhundert, möglicherweise auch vor der Jahrtausendwende, eine Eigenkirche unterhielt. Diese Kirche gehörte zum Amt Schönholthausen, zu dem das Stift eine Vielzahl von Höfen auch außerhalb des heutigen Gemeindegebietes von Finnentrop zusammengefasst hatte. In Schönholthausen wurden die Abgaben dieses Höfeverbandes gesammelt und nach Herfort gebracht. Alle drei Jahre residierte in Schönholthausen die Äbtissin des Stiftes, um die Güter des Amtes zu inspizieren. Von dieser ersten steinernen Kirche konnten bei Ausgrabungen 1978 Fundamentresten der Apsis und eines Pfeilers gefunden werden.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts bildete sich in den umliegenden Gebieten eine Schicht des niederen Adels, der sich auf Rittergütern niederließ, auch Schönholthausen wurde Sitz eines Rittergeschlechtes. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gehörte das Gebiet von Schönholtshausen zum Herzogtum Westfalen der Erzbischöfe von Köln. Verwaltungstechnische gehörte Schönholthausen während dieser Zeit mit Rönkhausen und Lenhausen zum kölnischen Amt Waldenburg. Als Gericht war das Gogericht in Attendorn für den Ort zuständig.
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss geriet 1806 Schönholthausen in das Großherzogtum Hessen. Schönholthausen gehörte ab diesem Zeitpunkt zum Bezirk des Justizamtes Attendorn. Nach dem Wiener Kongress fiel Schönholthausen zusammen mit dem größten Teil des ehemaligen Herzogtums Westfalen 1815 an Preußen. 1817 verlor das Justizamt Attendorn seine Verwaltungsfunktion, bei ihm verblieb aber die Gerichtsbarkeit. Verwaltungstechnisch gehörte Schönholthausen ab 1817 zum Kreis Bilstein (ab 1819 nach seinem neuen Kreissitz "Kreis Olpe"). aber bereits zum 1. Januar 1819 erfolgte die Eingliederung in den Kreis Eslohe, welcher ab 1832 Kreis Meschede hieß. In diesem Kreis verblieb Schönholtshausen bis 1969. Durch die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 wurde Schönholthausen zum 5. Oktober 1843 zur selbstständigen Gemeinde erhoben, zuvor hatte es noch zur Bürgermeisterei Serkenrode gehört. Schönholthausen, Schliprüthen und Oedingen bildeten hierbei das Amt Serkenrode.
Bei der kommunalen Neuordnung wurden Schönholthausen und Schliprüthen zur neuen Gemeinde Finnentrop zusammengefasst.
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