Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Schwäbisch Halls gliedert sich in die Kernstadt und die acht Stadtteile Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental und Weckrieden, die erst im Rahmen der Gebietsreform der 1970er Jahre eingemeindet wurden. Die Stadtteile sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt sie haben einen Ortschaftsrat, dem ein Ortsvorsteher vorsteht. Die Ortschaftsräte werden bei jeder Kommunalwahl von der wahlberechtigten Bevölkerung der Ortschaft gewählt. Ferner gibt es in jeder Ortschaft ein Bezirksamt, das als „Rathaus vor Ort“ dient.
Die Kernstadt, die Stadtteile und die Ortschaften gliedern sich in weitere Wohngebiete und -bezirke oder Wohnplätze mit eigenem Namen. So gehören zu Bibersfeld die Orte Buchhof, Hilbenhof, Hohenholz, Rötenhof, Sittenhardt, Starkholzbach, Steigenhaus, Wielandsweiler und Winterhalde. Zu Eltershofen gehört Breitenstein, zu Gailenkirchen die Orte Frühlingsberg, Gottwollshausen, Wackershofen, Sülz, Neuhofen und Gliemenhof, zu Gelbingen der Ort Erlach, zu Sulzdorf die Orte Anhausen, Buch, Dörrenzimmern, Hohenstadt, Jagstrot, Matheshörlebach und Neunbronn sowie zu Tüngental die Orte Altenhausen, Otterbach, Ramsbach, Veinau und Wolpertsdorf. Weckrieden hat keine weiteren Orte.
In der Kernstadt unterscheidet man folgende Wohnbezirke und Wohnplätze, deren Grenzen jedoch meist nicht genau festgelegt sind: Altstadt, Katharinenvorstadt, Weilervorstadt, Unterlimpurg, Oberlimpurg, Kreuzäckersiedlung, Heimbachsiedlung und Teurershof, Rollhof, Reifenhof, Lehenhof (abgegangen, ehemals Dürrenberg), Steinbach mit Comburg, Kleincomburg, Einkorn und Taubenhof (diese Orte bildeten bis 1930 die selbständige Gemeinde Steinbach), Tullauer Höhe-Hagenbach (bis 1935 Wohnplatz der Gemeinde Bibersfeld), Hessental mit Kaiserhof und den Siedlungen Mittelhöhe, Ghagäcker, Solpark und Grundwiesensiedlung (bis 1936 selbständige Gemeinde).
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