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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
27.11.2024
02:36
 
 
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Geschichte

Das Dorf Sötern (um 1180 Shotere, 1256 Sothere, 1342 Sotern) war der Hauptort der im 13. Jahrhundert entstandenen Herrschaft Eberswald, die stets unter der Oberlehnsherrschaft der Kurfürsten und Erzbischöfe von Trier stand. Lehnsträger waren zunächst die Edelherren von Vinstingen, Linie Schwanenhals. Nach deren Aussterben 1467 fiel die Herrschaft an die Erbtochter Barbara, die mit einem Grafen von Mörs-Saarwerden verheiratet war. Sie wiederum vererbte die Herrschaft an ihre Tochter, die mit dem Wild- und Rheingrafen von Kyrburg verheiratet war. Dessen Nachkommen blieben die Lehnsträger bis zur Französischen Revolution.

Die Lehnsträger gaben die Herrschaft Eberswald immer als Afterlehen weiter. 1398 ist Nikolaus Mohr von Sötern im Besitz der Herrschaft. Die Junker Mohr von Sötern hatten in Sötern eine Burg, die im Jahre 1381 urkundlich erwähnt wird. Die Gräfin Barbara von Saarwerden belehnte 1489 ebenfalls die Mohr von Sötern mit dem dabei so genannten Hochgericht Sötern; ihr Enkel, der Wild- und Rheingraf, erneuerte 1515 die Belehnung.

Nach dem Aussterben der Mohr von Sötern 1521 gelangte die Herrschaft über die beiden Erbtöchter an die Herren von Hagen.

Letztere wurde 1575 von den Vögten von Hunolstein und den Herren Landschad von Steinach beerbt. Diese kauften im gleichen Jahre den Anteil von Schwazenberg auf. Nachdem die Landschad von Steinach ausgestorben waren, ging auch dieser Teil auf die Vögte von Hunolstein über, die damit die gesamte Herrschaft Eberswald wieder in einer Hand vereinigten. Unter den Vögten von Hunolstein wird anstelle der verfallenen Wasserburg ein neues Barockschloss erbaut.

Als 1716 die Vögte von Hunolstein der Linie Sötern ausstarben, folgten die testamentarisch als Erben eingesetzten, in weiblicher Linie verwandten Freiherren (1764 Grafen) Eckbrecht von Dürckheim, die die Herrschaft Eberswald bis zur Französischen Revolution behielten.

Das frühere Dorf Obersötern und der unweit davon gelegene Hof Haupenthal gehörten ursprünglich nicht zur Herrschaft Eberswald, sondern zum hunolsteinischen Besitz und waren als Burglehen 1431 an Philipp von Sötern vergeben. Beide Siedlungen gehörten zum Hochgericht von Wolfersweiler und damit zur Hochgerichtsbarkeit und Hoheit der Veldenzer und später der Zweibrücker Grafen. In einem Weistum des Wolfersweiler Gerichts von 1507 werden der Ort Obersötern und der Haupenthaler Hof ausdrücklich dieser Gerichtsbarkeit zugewiesen.

Im Jahre 1608 kamen beide unter die Gerichtsbarkeit der Hunolsteiner im Tausch gegen Eitzweiler. Seitdem gehörten sie auch landesherrlich und gerichtlich zu Sötern. Allerdings wird der Haupenthaler Hof nach 1782 nicht mehr erwähnt. Obersötern links des Söterbaches ist heute Ortsteil von Sötern.

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