Geschichte
Am 12. Juni 1303 erhält Johann Walram (Bürger aus Trier) eine Pergamenturkunde vom Erzbischof Diether von Nassau (~1250-1307), dem er sein Haus bzw. seine Burg Sommerau mit allen umliegenden Gütern für 300 Pfund kleine Turnosen verkauft. Zusätzlich erhält Walram Haus und Burg als kurtrierisches Lehen für sich und seine Erben zurück (auch die weibliche Erbfolge und die von Seitenverwandten ist vereinbart, ein Afterlehen ist jedoch ausgeschlossen). Als Zeugen und Bürgen besiegeln die Trierer Johann von Rimberg, Hermann von Helfenstein und Peter von Eich, Schultheiß zu Koblenz, sowie der St. Pauliner Scholastiker Theoderich und Johanns Bruder Friedrich den Vertrag.
Wichtiger Punkt der Vertragsurkunde ist – zumindest aus der Sicht des Erzbischofs - das ihm eingeräumte Öffnungsrecht. Dem Erzbischof oder seinen von ihm entsandten Beamten steht damit die Burg Sommerau für friedliche als auch militärische Zwecke jederzeit offen. Der Erzbischof kann künftig nicht nur auf seine sieben Landesburgen – darunter die Grimburg und Saarburg – zurückgreifen, sondern auf ein immer dichter werdendes Netz von geöffneten Lehnburgen als unentbehrliche Stützen seiner Herrschaft. Vor allem Nassaus Nachfolger Balduin von Luxemburg (1307-1354) nutzt dieses System des Burgenerwerbs zur weiteren Ausformung und Verfestigung seines kurtrierischen Territoriums.
Mit der Belehnung werden Johann Walram und seine Erben Vasallen des Erzbischofs und Kurfürsten mit entsprechenden Verpflichtungen (auch militärischer Art). Auf der anderen Seite steht natürlich die Chance eines Aufstiegs in hochrangige Hofämter.
Aus dem Rahmen fällt allerdings die Zusatzvereinbarung wegen eines möglichen Schadensersatzanspruches gegen Johann Walram. Ursache ist die zuvor ausgetragenen Fehde zwischen Graf Heinrich von Luxemburg und der Stadt Trier. Graf Heinrich von Luxemburg, der spätere Kaiser Heinrich VII. plante die Errichtung eines vermutlich als Zollstation gedachten festen Baues auf einer Moselinsel bei Grevenmacher. Trierer Bürger (unter ihnen auch Johann Walram) griffen an, schleiften den Neubau und verwüsten mehrere Höfe auf luxemburgischem Territorium. Im Sommer des Jahres 1300 führte Graf Heinrich einen erfolgreichen Gegenangriff gegen Trier und das Umland durch.
In dem 1302 zwischen der Stadt Trier und dem Grafen von Luxemburg geschlossenen Friedensvertrag wird eine Schadensregulierung vereinbart, zu der auch Johann Walram mit 200 Pfund Luxemburger Denare verpflichtet wird. Walram lässt sich vom Erzbischof die Übernahme der Hälfte dieser Schadenssumme zusichern für den Fall, dass er zur Zahlung tatsächlich herangezogen wird.
Basierend auf dem Artikel Sommerau (an der Ruwer) der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
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