Geschichte
Der Name Stolzenau kommt soweit bekannt, urkundlich zuerst am 23. Februar 1370 vor. Er bedeutet Stolze Aue und ist aus den Schreibweisen Stoltenouwe, Stoltenow, Stotzenow, Stoltzenaw und Stoltzenawe entstanden.
Der Ort Stolzenau war zu verschiedenen Zeiten Residenz der Grafen von Hoya. Durch den Tod Graf Friedrichs in 1503 wurde die ganze Grafschaft Hoya als Lehn von den Herzögen von Braunschweig und Lüneburg übernommen und so kam Stolzenau zu diesem Herzogtum.
1594 wurde der Flecken durch eine große Feuersbrunst heimgesucht, hierbei brannten 85 Bürgerhäuser ab.
Auch von den Schrecken und Wirren des dreißigjährigen Krieges blieb Stolzenau nicht verschont.
Der Feldherr Tilly eroberte Stolzenau am 15. August 1625. Am 26. Oktober 1625 wurde die Festung jedoch wieder den Dänen übergeben. Der Flecken hat bei dem ständigen Wechsel und den immer wiederkehrenden Belagerungen stark gelitten. Durch schlimme Krankheiten, wie die Blutpest (1624) und eine hitzige Hautkrankheit, wurden viele Bürger weggerafft.
Nach dem westfälischen Frieden waren das Amt und auch der Flecken so sehr in Verfall geraten, dass sie sich in vielen Jahren nicht wieder erholen konnten. Vom siebenjährigen Krieg wurde Stolzenau weniger betroffen; dafür hatte der Flecken während der französischen Okkupation um so mehr zu leiden.
Erst nach 1815 begann der wirtschaftliche Aufschwung des Fleckens. 1828 wurde die heutige Kirche errichtet. 1884 wurde der Flecken Sitz des neu gebildeten Kreises Stolzenau. Die Kreisverwaltung war bis 1932 im alten Schloss untergebracht. Später wurde das Schloss als Arbeitsdienstlager genutzt. Nach 1945 diente es Wohnzwecken. 1885 wurde der Grundstein für das heutige Rathaus gelegt. Das Schloss wurde im Jahre 1965 abgebrochen und an dieser Stelle die neue Realschule (Schlossschule) errichtet.
Trotz der regen Bautätigkeit nach 1950 blieb der mittelalterliche Charakter des alten Ortskernes in seinen Grundzügen erhalten. Die Bedeutung, die dem Flecken Stolzenau heute für den südlichen Teil des Kreises zukommt, wird durch die im Raumordnungsprogramm für den Regierungsbezirk Hannover vorgenommene Ausweisung als Grundzentrum besonders zum Ausdruck gebracht.
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