Geschichte
Thamsbrück wird 736 erstmalig erwähnt. Im Jahre 1206 wird sie mit "civitas" (lat. Stadt) benannt. Dies wird als erste Erwähnung des Stadtrechts angesehen.
In Thamsbrück befand sich einer von vier Dingstühlen des Thüringischen Landgerichts zu Mittelhausen und wurde erstmalig im Jahre 1206 durch eine vom Landgraf Hermann I. vollzogene Bestätigung eines Mühlhäuser Schiedes urkundlich erwähnt.
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