Politik
Der Staatsaufbau Thüringens basiert auf der Verfassung des Freistaates Thüringen von 1993.
Laut der Verfassung ist Thüringen ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat (Art. 44). Artikel 45 besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass das Volk seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid verwirklicht.
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