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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
23.04.2025
14:35
 
 
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»
 

Politik

An der Spitze der Stadt Ulm standen anfangs der „Ammann“ sowie der „Rat der Stadt“. Seit dem 13. Jahrhundert gab es neben dem Ammann einen Bürgermeister als Geschäftsführer des Rates, der ab 1345 den Vorsitz im Rat und die Leitung der Stadt übernahm. Ab 1325 wurde den Zünften im „Kleinen Schwörbrief“ nach bürgerkriegsähnlichen Wirren mehr Mitspracherecht neben dem städtischen Patriziat, welches bis dahin allein die Politik bestimmte, eingeräumt. Zwischen 1397 bis 1547 sicherte der „Große Schwörbrief“ als „Verfassung“ der Reichstadt den Zünften die Mehrheit im Rat und den Zugang, auch zu hohen städtischen Ämtern. 1547 wurden die im Große Schwörbrief garantierten Rechte der Zünfte durch Kaiser Karl V. (HRR) aufgehoben und dem städtischen Adel (Patriziat) wieder die Mehrheit eingeräumt. Der Zugang zu höheren städtischen Ämtern war fortan Nichtadligen kaum mehr möglich. Ulm wurde de facto zu einer Adelsrepublik. Ursprünglich 17 Patrizierfamilien wählten fortan den Bürgermeister und die hohen Staatsbeamten aus ihren Reihen. Infolgedessen waren nahezu alle höheren staatlichen Ämter im Besitz des städtischen Patriziats, ehrenamtlich und auf ein bis zwei Jahre beschränkt. Nach ihrer Amtszeit galt für die vormaligen Amtsinhaber (insbesondere die Bürgermeister) eine Art „Sperrfrist“, so dass jene, von Ausnahmen abgesehen, nicht unmittelbar 2 mal hintereinander in das gleiche Amt gewählt werden konnten, wohl aber ein anderes Amt annehmen durften. 1802 wurde die reichsstädtische Verfassung aufgehoben. Heute hat der Gemeinderat 40 Mitglieder. Der Oberbürgermeister wird direkt gewählt, jeweils für acht Jahre. Mit 68 scheidet er automatisch aus dem Amt.

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