Geschichte
Unterthingau war seit 1465 Sitz eines Dorfgerichts des Fürststiftes Kempten. Unterthingau besaß seit 1485 das Marktrecht mit wichtigen Eigenrechten. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam der Ort zu Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde. 1978 erfolgte die Eingemeindung der Gemeinden Reinhardsried und Oberthingau in die Marktgemeinde Unterthingau.
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