Geschichte
In Westerhausen sind 6000 Jahre alte Siedlungsaktivitäten nachgewiesen.
In Westerhausen war zum Schutz des Überganges an einer wichtigen Ost-West und Nord-Süd-Staßenverbindung über die Nordharzer Seen und Sümpfe eine fränkische Wasserburg errichtet worden, deren -hausen-Name bald auf den ganzen Siedlungskomplex überging. Vor 827 war die Halberstädter Missionskirche St. Stephan errichtet worden.
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte am 19. Februar 1046 in einer in Wallhausen ausgestellten Urkunde des Königs Heinrich III., in der er die Schenkung verschiedener Güter des Markgrafen Ekkehard II. von Meißen, darunter auch Wesderhvson, an die Abtei Gernrode bestätigt, deren Besitz noch im 13. Jahrhundert nachweisbar ist. Am 20. Juli 1064 erfolgte in Goslar eine weitere Nennung in einer Urkunde, in der König Heinrich IV. Schenkungen seiner Mutter, Kaiserin Agnes, darunter Witesleib (Weddersleben) und Westerhvsvn, an das Peterskloster in Goslar bestätigt.
Seit dem 12. Jahrhundert wird in Westerhausen Landbesitz der Halberstädter Klöster St. Paul und St. Johann sowie auch Rechte des Rechsstiftes Quedlinburg deutlich. Das Kloster St. Johann hat mit seinem Propst Wichmann (dem späteren Erzbischof von Magdeburg) Mitte des 12. Jahrhunderts mit Hilfe flämischer Familien für erste Entwässerungsmaßnahmen in der Westerhäuser Umgebung Sorge getragen. Das Quedlinburger Freigut am Plan, das zur Propstei gehörte und das die Grafen von Blankenburg-Regenstein zum Lehen und ein v. Rustleben zum Afterlehen hatte, wurde 1541 an zwei private Halbspänner verkauft, deren Dienste zwar an das Amt geleistet werden mussten, aber dessen Oberlehnshoheit erst 1802 endgültig an Preußen fiel.
Westerhausen gehörte seit Mitte des 12. Jh. als Halberstädter Lehen den Grafen von Blankenburg- Regenstein, die hier ein Küchengut, später ein Vorwerk des Amtes Blankenburg einrichteten, das 1525 im Bauernkrieg zerstört wurde. Bereits 1523 hatte in der St. Stephan-Kirche Henning Radecke im Sinne Martin Luthers gepredigt; 1530 war Radecke an der Einführung der Reformation in der Grafschaft beteiligt. Die Grafenfamilie selbst, die sich besonders im 16. Jahrhundert mit einer erheblichen Verschuldung und daraus resultierenden Verpfändungen auseinandersetzen musste, trat aus politischen Gründen erst 1539 zum lutherischen Glauben über.
Nach dem Aussterben der Blankenburg-Regensteiner 1599 kam es an die Herzöge von Braunschweig. 1643 kam die "Grafschaft Reinstein" an den Grafen von Tättenbach, was im Westfälischen Frieden ausdrücklich bestätigt wurde. Sie richteten hier ein Amt ein. 1670 besetzten Truppen des Kurfürsten von Brandenburg, der seit 1648 Oberlehsherr war, gewaltsam Westerhausen. Tättenbach waren wegen seiner Beteiligung an der ungarischen Magnatenverschwörung gegen Kaiser Leopold I. seine Lehen abgesprochen worden. Die Besonderheit des Amtes (Reinstein-)Westerhausen innerhalb des preußischen Fürstentums Halberstadt drückte sich in seinem nunmehrigen Sigelbild aus: Es trug die Umschrift SIGEL DER AMBTS WESTERHAUSEN, unter dem Kurhut lag ein viergeteiltes Wappen mit dem Regensteiner Gehörn und dem aufgelegten Kammerzepter. Die Bemühungen Braunschweigs, wieder in den Besitz von Westerhausen zu gelangen, blieben erfolglos. Letzmalig versuchte Braunschweig im Vorfeld des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 Reinstein-Westerhausen gegen seine Rechte am Rammelsberg bei Goslar zu tauschen.
Zum Amt Westerhausen gehörten die Orte Warnstedt, Weddersleben, Thale und Neinstedt (zeitweilig anteilig) und in der Tättenbacher Zeit auch das Amt Westerburg mit den Orten Rohrsheim, Dedeleben, Deersheim, Dingelstedt, die wüste Burg Regenstein, zahlreiche wüste Feldmarken, Forsten und die Lehnsherrschaft über die Wasser-Burg Westerburg (Pfand der v. Steinberg) und anteilig die Lehnsherrschaft über das Städtchen Derenburg (Pfand der v. Veltheim) gehörten, wobei Dedeleben und Dingelstedt anteilig zum preußisch Halberstädter Amt Schlanstedt gehörten und in Thale (v. Knigge) und Deersheim eigene Patrimonialgerichtsbezirke bestanden. Die Reinstein- Tättenbacher Ritterschaft bildeten die v. Hoym (Stecklenberg), v. Knigge (Thale), v. Steuben (Thale), v. Steinacker (Deersheim) und v. Hünecke (Dedeleben).
In der preußischen Zeit bildeten die Ämter Westerhausen, das 1718 durch Ankauf des Adeligen Hofes (Wasserburg) durch König Friedrich Wilhelm I. erweitert worden war (nach Schleifung der Festung 1758 war auch der Regenstein als Kammergut zum Amt gekommen), und Stecklenberg einen eigenen Kreis Westerhausen im Fürstentum Halberstadt. Dieser zählte 1808-1813 zum Kanton Quedlinburg-Land des westphälischen Saaledepartements. Ab 1815 war Westerhausen ein Amtsbezirk im Kreis Aschersleben-Quedlinburg der preußischen Provinz Sachsen. 1844 wurden gegen das Herzogtum Braunschweig im Bruch neue Grenzsteine gesetzt, die die im Besitz Westerhäuser Landwirte befindlichen Flächen zu Lasten Braunschweigs der Gemeinde Westerhausen und somit Preußen zuordneten. Nachdem Aschersleben 1901 (bis 1950) Stadtkreis geworden war, gehörte Westerhausen durchgänging bis 2007 zum Kreis Quedlinburg, der allerdings in seiner Geschichte unterschiedlich groß war und zu unterschiedlichen Bezirken gehörte. 1913 wurden vom preußischen Fiskus Teile des Forstbezirkes Eselsstall gekauft. 1929 wurde der Gutsbezirk Westerhausen der Gemeinde angegliedert. Seit dem 1. Juli 2007 gehört Westerhausen zum Harzkreis (Kreisstadt Halberstadt).
Die 1987 durchgeführte 1050-Jahrfeier beruhte leider auf einem zweifachen Irrtum. Es wurde sich auf eine Urkunde von 937 bezogen, die im 1764 erschienenen Codex Diplomaticus Quedlinburgensis von Anton Ulrich von Erath falsch datiert wurde. In dieser Urkunde wird Uuesterhuse als einer von mehreren Orten genannt, mit welchen das neugegründete Nonnenstift Quedlinburg dotiert wurde. Die falsche Datierung war u.a. bereits mit der Berichtigung der Datierung im ersten Band der Diplome der Quellenedition Monumenta Germaniae Historica auf den 13. September 936 korrigiert worden, was in der Vorbereitungsphase 1985/86 noch nicht bekannt und ein Vorziehen auf 1986 organisatorisch deshalb nicht möglich war. Deshalb wurde die mit beachtlichem Aufwand der örtlichen Wirtschaft und Einrichtungen vorbereitete Feier wie ursprünlich geplant im Juli 1987 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung durchgeführt. Auch die inzwischen in der wissenschaftlichen Forschung erfolgte richtige örtliche Zuordnung des in der Urkunde von 936 genannten Ortes zu Westerhüsen bei Magdeburg sowie der gleiche Bezug in den Corveyer Traditionen (Tr 035 von 822/26) war damals nicht bekannt, wurde aber von der Ortsgeschichtsforschung inzwischen korrigiert.
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