Flagge von Österreich

Österreich

Hauptstadt
Wien
 
Fläche
83.859 km²
 
Bevölkerung
8.205.000
 
pro km²
98 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
23.11.2024
19:41
 
 
+
»
 

Politik

Wien ist seit 1919 die Hochburg der Sozialdemokratie in Österreich. In Erinnerung an die Jahre von 1919 bis 1934 wird der Beiname Rotes Wien in diesem Zusammenhang manchmal auch heute noch verwendet. Seit 1919 stellte bei allen freien Wahlen die SPÖ den Bürgermeister; Stadtsenat (das Kollegium der Stadträte) und Gemeinderat (das Stadtparlament) weisen seit 1919 mit Ausnahme von sehr kurzen Perioden eine absolute Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei auf. 1934–1945 fanden (Ständestaat, NS-Zeit) keine demokratischen Wahlen statt. Amtierender Bürgermeister ist Michael Häupl. Ausdruck der sozialdemokratischen Politik sind bis heute u. a. die in großer Zahl von der öffentlichen Hand geschaffenen Gemeindebauten.

Seit der Erhebung Wiens zu einem eigenen Bundesland am 1. Jänner 1922 ist der Wiener Bürgermeister gleichzeitig Landeshauptmann, der Stadtsenat gleichzeitig Landesregierung, der Gemeinderat gleichzeitig Landtag. In den Diktaturzeiten 1934–1945 war diese Verfassungsregel nicht in Kraft.

Verwaltet wird die Stadt vom Magistrat der Stadt Wien unter der Leitung des Magistratsdirektors, der auch Landesamtsdirektor ist und direkt dem Bürgermeister untersteht. Der Magistrat besteht aus der Magistratsdirektion (strategisch wichtige Bereiche, die dem Magistratsdirektor direkt unterstehen) und vielen vom Magistratsdirektor zu beaufsichtigenden Magistratsabteilungen. Diese sind zu Geschäftsgruppen zusammengefasst, die politisch jeweils einer/einem amtsführenden Stadträtin/Stadtrat unterstehen.

Weiters besteht im Sinn der bürgernahen Verwaltung für jeden Gemeindebezirk ein Magistratisches Bezirksamt, das dem Magistratsdirektor untersteht; in mehreren Fällen teilen sich zwei benachbarte Bezirke ein Bezirksamt. Nur dem Bürgermeister persönlich untersteht das Kontrollamt der Stadt Wien, das – wie der Rechnungshof im Gesamtstaat – Einschau- und Prüfungsrechte für alle städtischen Dienststellen und Unternehmungen besitzt.

Die Wahlberechtigten jedes Gemeindebezirks wählen (gleichzeitig mit dem Gemeinderat) ihre Bezirksvertretung (die/der einzelne Abgeordnete heißt Bezirksrätin bzw. Bezirksrat), diese die/den Bezirksvorsteher/in und zwei Stellvertreter/innen. Einige Verwaltungsbereiche der Stadtgemeinde (u. a. bauliche Erhaltung der Pflichtschulen und des lokalen Straßennetzes) und die dazu bereitgestellten Budgets sind an die Bezirke übertragen worden. Sie entscheiden diesfalls autonom über die Prioritäten des Mitteleinsatzes. Die Durchführung von Maßnahmen nach den entsprechenden Beschlüssen der Bezirksvertretung obliegt dem Magistrat.

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