Stadtgliederung
Die 1972 eingemeindeten Stadtteile Fedderwarden und Sengwarden sind zugleich Ortschaft im Sinne von § 55 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Für diese Ortschaften gibt es einen eigenen Ortsrat mit 13 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Ortsbürgermeister als Vorsitzenden wählen.
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