Politik
Die Verwaltung Wittens lag bis Ende des 18. Jahrhunderts in den Händen des Patrimonialgerichtsherrn, des Besitzers des Hauses Witten. Diese Struktur wurde 1806 aufgehoben und 1809 erhielt Witten während der Besetzung der Region durch französische Truppen eine bürgerliche Verwaltung (siehe auch: Mairie Witten). An der Spitze der Stadt stand danach der Bürgermeister. Nachdem Witten 1823 die Stadtrechte erhalten hatte wurde 1841 die revidierte Städteordnung, 1842 jedoch die Landgemeindeordnung eingeführt. 1850 wurde die westfälische Städteordnung eingeführt. Nach Erlangung der Kreisfreiheit trug der Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister.
Während der Zeit der Nationalsozialisten wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten "Rat der Stadt", dessen Mitglieder man als "Stadtverordnete" bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Mit der Eingliederung in den Ennepe-Ruhr-Kreis 1975 trugen die Stadtoberhäupter die Titel Bürgermeister bzw. Stadtdirektor. 1999 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seitdem nimmt der hauptamtliche Bürgermeister beide Funktionen in Personalunion wahr.
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