Geisingen
Geisingen
Geisingen ist eine Stadt im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg.
Geographische Lage
Geographische Lage
Geisingen liegt im Südwesten des Landkreises Tuttlingen an der Donau in 663 bis 904 Meter Höhe. Geisingen gehört zur Landschaft der Baar. Die breite Hochebene der mittleren Baar verengt sich zwischen dem Wartenberg, dem nördlichsten Kegel des Hegau
vulkanismus und des ihm gegenüberliegenden Höhenrückens, der „Länge“, zu einem schmalen Tal, das die Donau Richtung Osten weiterführt.
Geschichte
Geschichte
Die alemannische Siedlung wurde erstmals im Jahre 764 in einer Schenkungsurkunde des Klosters St. Gallen erwähnt. 829 wurde der Ort als öffentlicher Gerichtsplatz nachgewiesen. 1329 erfolgte die erste urkundliche Erwähnung als Stadt, als Geisingen in den Besitz der Grafen von Fürstenberg übergegangen war.
Bei einer verheerenden Brandkatastrophe wurde Geisingen 1487 weitgehend zerstört. Der Sage nach trugen die Geisinger in ihrer Verzweiflung die Figur der Heiligen Agatha aus der Kirche und stellten sie in die Hauptstraße. Daraufhin erlosch das Feuer.
Im 16. Jahrhundert wurde Geisingen für drei Jahrzehnte Regierungssitz der Fürsten von Fürstenberg. In dieser Epoche zwischen Bauernkrieg und Dreißigjährigem Krieg stand die Stadt in höchster Blüte. Zahlreiche Handwerker hatten sich niedergelassen. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts erhielt Geisingen das Recht, zweimal im Jahr Markt abhalten zu dürfen, um 1580 ist auch ein Kaufhaus belegt.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg, in dessen Verlauf Geisingen 1632 von den Schweden erobert wurde, begann der Abstieg der Stadt. 1806 wur
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Stadtgliederung
Stadtgliederung
Die Stadt Geisingen besteht aus den fünf Stadtteilen
Geisingen,
Geisingen / Aulfingen,
Geisingen / Gutmadingen,
Geisingen / Kirchen-Hausen und
Geisingen / Leipferdingen. Die offizielle Benennung der Stadtteile erfolgt durch vorangestellten Namen der Stadt und durch Beistrich getrennt nachgestellt der Name des jeweiligen Stadtteils. Die räumlichen Grenzen der Stadtteile sind jeweils identisch mit den früher selbstständigen Gemeinden. Die Stadtteile bilden Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung und mit Ausnahme des Stadtteils Geisingen kommunalrechtliche Ortschaften mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen Vorsitzender.
Zu den Stadtteilen
Geisingen / Aulfingen und
Geisingen / Gutmadingen gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zum Stadtteil Geisingen die Stadt Geisingen, der Weiler Dreilärchen, Schloss und Gehöft Wartenberg und die Höfe Espenhöfe und Mühle. Zum Stadtteil
Geisingen / Kirchen-Hausen gehören die Gemeindeteile Kirchen und Hausen und das Gehöft Immensitz (Neuhaus). Z
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