Herrenberg
Herrenberg
Herrenberg ist eine Stadt in der Mitte Baden-Württembergs, etwa 30 km südwestlich von Stuttgart. Sie ist die viertgrößte Stadt des Landkreises Böblingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden.
Seit 1. Januar 1974 ist Herrenberg Große Kreisstadt. Mit den Gemeinden Deckenpfronn und Nufringen hat die Stadt Herrenberg eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart.
Geografie
Geografie
Herrenberg liegt am Fuß des
Schlossbergs, eines Ausläufers des Schönbuchs in das Korngäu bzw. Obere Gäu. Im westlichen Stadtgebiet entspringt die Ammer, ein kleiner linker Nebenfluss des Neckars. Die Stiftskirche Herrenberg liegt . Der Aussichtspunkt auf der Schlossbergruine liegt auf 522 m Höhe.
Geschichte
Geschichte
Herrenberg entstand aus den Weilern
Mühlhausen und
Raistingen, die mit der Stadtgründung im 13. Jahrhundert in der Stadt Herrenberg aufgingen. 1278 wurde Herrenberg erstmals urkundlich erwähnt, wenngleich bereits 1228 Pfalzgraf Rudolf von Tübingen auf „castrum nostrum herrenberc“ urkundete. Ab 1276 wurde mit dem Bau der Stiftskirche begonnen. 1314 wurde der heutige Ortsteil Oberjesingen erstmals urkundlich erwähnt. 1382 kam Herrenberg durch Verkauf an Württemberg und wurde bald Sitz eines Amtes.
Beim ersten großen Stadtbrand 1466 brannte Herrenberg fast vollständig nieder und wurde danach wieder neu aufgebaut.
Im Nürtinger Vertrag von 1442, der Württemberg unter Ludwig I. und Ulrich V. aufteilte, kam Herrenberg zur Uracher Linie von Graf Ludwig, bis zur Wiedervereinigung Württembergs 1482. Ab 1481 lösten die „Brüder vom gemeinsamen Leben“ die Herrenberger Chorherren ab.
Im Bauernkrieg wurde Herrenberg 1525 geplündert. Anschließend wütete die Pest in der Stadt. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt erneut geplündert und 1635 durch den
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Stadtgliederung
Stadtgliederung
Zu Herrenberg gehören die acht Stadtteile Affstätt, Gültstein, Haslach, Herrenberg, Kayh, Kuppingen, Mönchberg und Oberjesingen. Die Stadtteile waren bis in die 1960er und 1970er Jahre selbstständige Gemeinden, und sind mit diesen identisch. Manche Gebietsteile werden jedoch benachbarten Stadtteile zugeordnet, wenn sie mit diesen im Zusammenhang stehen. Die offizielle Benennung der Stadtteile erfolgt durch vorangestellten Namen der Stadt und durch Bindestrich verbunden nachgestellt die Namen der Stadtteile. Die Stadtteile bilden zudem Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Außerdem sind in den Stadtteilen mit Ausnahme des Stadtteils Herrenberg Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher eingerichtet. In den Stadtteilen bestehen jeweils örtliche Verwaltungen (Bezirksämter).
Zum Stadtteil Affstätt gehören das Dorf Affstätt sowie die abgegangene Ortschaft Hasenhof. Zum Stadtteil Gültstein gehören das Dorf Gültstein und die Häuser Gültsteiner Mühle, Kochmühle und Sägmühle sowie die abgegange
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