Lohr am Main
Lohr am Main
Lohr am Main (amtlich:
Lohr a.Main) ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart. Sie liegt am Main im Spessart etwa auf halber Strecke zwischen Würzburg und Aschaffenburg in Unterfranken. Lohr ist Mittelzentrum und Sitz, aber nicht Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lohr am Main.
Geografische Lage
Geografische Lage
Lohr liegt am Ostabhang des Spessart an einer Flussbiegung des Mains, der hier nach Süden schwenkt. Damit beginnt das Mainviereck (Südteil des Spessart). In Lohr mündet die Lohr in den Main.
Geschichte
Geschichte
Die Stadt Lohr am Main ist spätestens seit dem 8. Jahrhundert besiedelt und war bei der ersten erhaltenen urkundlichen Nennung im Jahr 1295 schon Kernort der Grafschaft Rieneck. 1333 erhielt Lohr das Stadtrecht, erklärbar aus den Auseinandersetzungen um das Erbe der ausgestorbenen Linie der Grafen von Rieneck-Rothenfels.
Stadt war der Ort zu diesem Zeitpunkt schon lange. Stadtherren waren die Grafen von Rieneck, Lehnsherr der Erzbischof von Mainz (nachweisbar erst 1366). 1559, nach dem Tod des letzten Rienecker Grafen Philipp III., kam Lohr als heimgefallenes Lehen an das Erzstift Mainz. 1603 bis 1618 fielen im Zuge der Rekatholisierung viele Bürger der Hexenverfolgung zum Opfer. Das Oberamt des Erzstiftes Mainz wurde 1803 zugunsten des Fürstentums Aschaffenburg des Fürstprimas von Dalberg säkularisiert und fiel mit dessen Fürstentum 1814 (damals ein Departement des Großherzogtums Frankfurt) an Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Stadtgemeinde. 1875 kam es zum Bau der alten Mainbrücke. 1936 erfolgte die Gründung der Lindigsiedlung,
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Stadtgliederung
Stadtgliederung
Zur Stadt Lohr am Main gehören die Stadtteile: Halsbach, Lindig, Pflochsbach, Rodenbach, Ruppertshütten, Sackenbach, Sendelbach, Steinbach und Wombach.
Es existieren folgende Gemarkungen: Halsbach, Lohr a.Main, Pflochsbach, Rodenbach, Ruppertshütten, Sackenbach, Sendelbach, Steinbach, Wombach.
Außerdem hat die Stadt Lohr am Main in den Gemarkungen anderer Gemeinden Flächenbesitz, nämlich in den Gemarkungen Partenstein, Gemünden, Rechtenbach.
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