Geschichte
Das Amt Neuhaus ist eines von vier Ämtern des am 18. Oktober 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden gebildeten Kreises Paderborn. Schon in der Zeit des Fürstbistums Paderborn (bis 1802/03) war Neuhaus Sitz eines Amtes und des Oberamtes (zuständig für das Küchen-/Amt Neuhaus, Amt Boke und das Amt Delbrück). Neuhaus war als Residenz des Fürstbischofes in einer Sonderstellung der Verwaltung.
1835 kommen die beiden Gemeinden Hövelhof und Stukenbrock vom Amt Delbrück hinzu.
Die Gemeinde Neuhaus erhält im November 1957 nach der Feier des 700-jährigen Bestehens den Namenszusatz „Schloß“.
1969 schließt sich Stukenbrock mit den Gemeinden Schloß Holte und Sende aus dem Amt Verl,
Kreis Wiedenbrück, zur neuen Gemeinde (seit 2003 Stadt) Schloß Holte-Stukenbrock
zusammen und kommt vorübergehend zum Kreis Bielefeld, ab 1973 zum Kreis Gütersloh.
Ebenfalls 1969 schließt sicht die Gemeinde Sande der Gemeinde Schloß Neuhaus an.
Am 1. Januar 1975 tritt das Sauerland/Paderborn-Gesetz in Kraft, wodurch
der bisherige Kreis Paderborn mit fast dem gesamten Gebiet des bisherigen
Kreises Büren zum neuen Kreis Paderborn zusammengelegt wird:
Die Gemeinde Hövelhof, erweitert um Teile der bisherigen Gemeinde Ostenland, Amt Delbrück, wird amtsfrei.
Die Gemeinden Schloß Neuhaus mit Sande und Elsen des Amtes Schloß Neuhaus, Benhausen, Dahl und Neuenbeken des Amtes Altenbeken und die Stadt Paderborn, in die 1969 Marienloh und Wewer eingemeindet wurden, werden zur neuen Stadt Paderborn zusammengeschlossen.
Das Amt Schloß Neuhaus wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Paderborn.
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