Amt Schloß Neuhaus
Amt Schloß Neuhaus
Das
Amt Schloß Neuhaus, ursprünglich
Amt Neuhaus, ist ein ehemaliges Amt des Kreises Paderborn in Nordrhein-Westfalen, Deutschland mit Sitz in der amtangehörigen Gemeinde Schloß Neuhaus.
Geografie
Geografie
Das Amt Schloß Neuhaus liegt im Südosten der Westfälischen Bucht.
Im Süden hat das Amt Anteil an der Hellwegbörde, der sich direkt nördlich die Lippeniederung anschließt.
Im Ortszentrum von Neuhaus münden die Alme und die Pader in die Lippe.
Den größten Teil des Amtes bedeckt im Osten und Norden die Senne.
Dort liegt zwischen Hövelhof und Stukenbrock die Emsquelle.
Geschichte
Geschichte
Das Amt Neuhaus ist eines von vier Ämtern des am 18. Oktober 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden gebildeten Kreises Paderborn. Schon in der Zeit des Fürstbistums Paderborn (bis 1802/03) war Neuhaus Sitz eines Amtes und des Oberamtes (zuständig für das Küchen-/Amt Neuhaus, Amt Boke und das Amt Delbrück). Neuhaus war als Residenz des Fürstbischofes in einer Sonderstellung der Verwaltung.
1835 kommen die beiden Gemeinden Hövelhof und Stukenbrock vom Amt Delbrück hinzu.
Die Gemeinde Neuhaus erhält im November 1957 nach der Feier des 700-jährigen Bestehens den Namenszusatz
„Schloß“.
1969 schließt sich Stukenbrock mit den Gemeinden Schloß Holte und Sende aus dem Amt Verl,
Kreis Wiedenbrück, zur neuen Gemeinde (seit 2003 Stadt) Schloß Holte-Stukenbrock
zusammen und kommt vorübergehend zum Kreis Bielefeld, ab 1973 zum Kreis Gütersloh.
Ebenfalls 1969 schließt sicht die Gemeinde Sande der Gemeinde Schloß Neuhaus an.
Am 1. Januar 1975 tritt das
Sauerland/Paderborn-Gesetz in Kraft, wodurch
der b
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