Flagge von Polen

Polen

Hauptstadt
Warschau
 
Fläche
312.685 km²
 
Bevölkerung
38.499.000
 
pro km²
123 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
01.05.2024
12:52
 
 
+
»
 

Geschichte

Die Region Schlesien, in der Breslau liegt, fand erstmals bei Tacitus im Jahr 98 Erwähnung sowie ca. 150 bei Ptolemäus in seinem Werk Magna Germania. Im 4. und frühen 5. Jahrhundert siedelte in der Umgebung des späteren Breslau der Wandalenstamm der Silinger, welcher Schlesien vielleicht seinen Namen gab. Der Name Wortizlawa oder auch Wratislawa wurde erstmals um 900 erwähnt und bezeichnete Wortizlawa als slawische Marktstadt. Diese befand sich auf einer Insel nahe den drei Nebenflüssen der Oder. 990 wurde Breslau und ganz Schlesien von dem polnischen Piasten-Herzog Mieszko I. erobert. Im Jahre 1000 errichtete sein Sohn BolesÅ‚aw der Tapfere das Bistum Breslau.
Er ließ auch um das Jahr 1000 die erste herzogliche Burg auf der Dominsel errichten, etwa an der Stelle der heutigen Martinskirche. Kurz darauf wurde innerhalb der Burganlage mit dem Bau des Domes begonnen. Das befestigte Gebiet um die Burg war schon damals eine kleine Stadt, in der etwa 1.000 Menschen wohnten.

1109 unterlag Kaiser Heinrich V. in der Schlacht gegen Boleslaw Schiefmund, das Schlachtfeld wurde als Hundsfeld bekannt.
Nach Boleslaws Tod im Jahre 1138 wurde Breslau im Rahmen der Senioratsverfassung Hauptstadt des bis 1201 polnischen Teilfürstentums Schlesien. Wenig später siedelten die ersten deutschen Siedler am Südufer des Flusses, an der Stelle der heutigen Universitätsgebäude. Dort erbauten sie eine neue Stadt, die 1259 zur Hauptstadt des unabhängigen Herzogtums Schlesien aufstieg.

Während der Mongolenangriffe wurde Breslau 1241 zerstört. Das wiederhergestellte Breslau erhielt 1261 das Magdeburger Stadtrecht.

Aus Breslau ist der erste Arbeitskampf im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches überliefert. Die Gürtlergesellen verabredeten untereinander, ein Jahr lang bei keinem Meister in der Stadt zu arbeiten. Diese wiederum einigten sich, eine Geldbuße an den Rat der Stadt zu zahlen, falls einer von ihnen einem der Streikenden Arbeit gäbe. Dies geht aus einer Urkunde vom 8. November 1329 hervor.

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