Geschichte
Das Gemeindegebiet von Cudrefin war schon sehr früh besiedelt. Entlang des Neuenburgersees wurden mehrere Siedlungsplätze untersucht, die seit dem Neolithikum bewohnt waren. Es wurden reichhaltige archäologische Funde gemacht.
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte bereits 999 unter dem Namen Curlefin. Zahlreiche weitere Bezeichnungen erschienen in den späteren Jahren: Codrufim (1184), Culdrefin (1163), Cordefin (1214), Cordelfin (1215), Cudulfin (1228), Cudrufin (1229), Cordulfin (1240), erstmals Cudrefin (1243), danach noch Codefrin (1246), Codulfrin (1268), Culderphin (1269), Culdurphi (1270), Cudrufin (1285), Caudrefin und Cudrifin (um 1300), Cudriffin (1477) und 1668 wieder Cudrefin. Der Ortsname setzt sich aus dem spätlateinischen Wort cortis (Hof) und dem germanischen Personennamen Wulfin zusammen.
Seit seiner ersten Nennung war Cudrefin im Besitz des Bischofs von Sion. Dieser verkaufte seinen Grundbesitz 1246 an Peter von Savoyen. Unter savoyischer Herrschaft wurde der Ort zu einem befestigten Landstädtchen ausgebaut und Mittelpunkt einer Kastlanei. Das Städtchen wird 1268 erstmals in den Urkunden genannt; das Datum der ersten Verleihung des Stadtrechts ist unbekannt, 1471 wurden die städtischen Privilegien jedoch erneuert. Kurz nach 1300 kam Cudrefin unter die Herrschaft der Familie von Grandson, 1393 wieder unter die direkte Verwaltung von Savoyen.
Während der Burgunderkriege (1475) wurde das Städtchen vorübergehend von den Freiburgern eingenommen. Mit der Eroberung der Waadt durch Bern im Jahr 1536 gelangte Cudrefin unter die Verwaltung der Vogtei Avenches. 1790 fielen zahlreiche Häuser einer Feuersbrunst zum Opfer. Nach dem Zusammenbruch des Ancien régime wurde der Ort 1798 während der Helvetik dem Kanton Freiburg angegliedert. Mit der Inkraftsetzung der Mediationsverfassung 1803 wurde Cudrefin zusammen mit dem heutigen Bezirk Avenches als Exklave wieder dem Kanton Waadt zugeteilt.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Stadttore und weitere Befestigungswerke abgerissen. Mit der 1891 abgeschlossenen ersten Juragewässerkorrektion wurde am Ufer des Neuenburgersees durch die Gewässerabsenkung ein Streifen Neuland gewonnen, in dem 1948 ein Vogelschutzgebiet eingerichtet wurde. Der breite Schilfgürtel entlang des Sees, der sich nach der zweiten Juragewässerkorrektion noch vergrösserte, ist seit 1965 im Besitz des Kantons. Seit dem 1. Januar 2002 gehört der Weiler Champmartin, der vorher eine selbständige politische Gemeinde bildete, zu Cudrefin.
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