Flagge von Schweiz

Schweiz

Hauptstadt
Bern
 
Fläche
41.285 km²
 
Bevölkerung
7.264.000
 
pro km²
176 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
28.04.2024
10:02
 
 
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»
 

Politik

Ebikon, als Gemeinde des seit dem 18. Jahrhundert eher christlich-konservativen Kantons Luzern, ist immer noch eine Stammgemeinde der CVP. Kennzeichnend für die gesamtschweizerische politische Entwicklung ist aber dennoch eine Stärkung der Linken und Rechten Parteien. Zuletzt wurde dies 2004 mit der Wahl des ersten SVP Vertreters in den Gemeinderat ersichtlich.

Der Gemeinderat – die Exekutive – besteht aus fünf Mitgliedern; Gemeindeammann und Sozialvorsteher führen ihre Ämter vollamtlich, alle anderen nebenamtlich. Der Gemeinderat wird vom Stimmvolk für vier Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode ist 2004/2008
 •Gemeindepräsident: Seine Haupttätigkeit besteht in der Repräsentation der Gemeinde. Weitere Aufgaben sind die Verwaltungsaufsicht (Personal/Organisation) und die Kultur. Derzeit ist Josef Burri (CVP) Gemeindepräsident.
 •Gemeindeammann: Gilt neben dem des Sozialvorstehers als wichtigstes Amt der Gemeinde. Ihm obliegen die Führung des Finanzamtes und weitere Aufgaben im Bau- und Strassenwesen. Gemeindeamman 2004/2008 ist Herbert Lustenberger (CVP)
 •Sozialvorsteher: Als Vorsteher des Sozialamtes und der Alters- und Pflegeheime führt der Sozialvorsteher im Gemeindewesen wichtige Ressorts. Mit der Wahl Peter Mühlemanns ist die (SVP) erstmals im Gemeinderat vertreten.
 •Gemeinderätin Catharina Imbach-Thoma (FDP) ist Vorsteherin der Schulabteilung und Mitglied der Schulpflege.
 •Gemeinderat Peter Schärli (SP) ist Vorsteher „Umwelt und Sicherheit“.

Die Legislative besteht aus der Gemeindeversammlung. Die Stimmberechtigten treffen sich jährlich um über Ausgaben zu beschliessen, die Gemeindesteuer festzusetzen und die Mitglieder der Behörden zu wählen (siehe hierzu auch Direkte Demokratie und Landsgemeinde). Mit dem Anstieg der Einwohnerzahlen wird über die Einführung eines Einwohnerrates anstelle der Gemeindeversammlung diskutiert.

Die auf Gemeindeebene sehr beschränkte Judikative besteht aus einem Friedensrichter.

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