Politik
Die Verwaltung der Stadt Essen oblag anfangs dem Stift beziehungsweise dessen untergeordneten Beamten. Seit 1335 werden zwei Bürgermeister aus der Mitte des Rates an der Spitze der Stadt erwähnt, wobei einer der beiden zugleich der Rentmeister ist. Ab dem 14. Jahrhundert gewann der Rat zunehmend an Bedeutung. In jener Zeit konnte Essen sogar die Reichsfreiheit erlangen, welche sie später jedoch wieder aufgeben musste. Der Rat wurde jährlich gewählt. Ab 1602 wurde aufgrund einer neuen Kurordnung der Rat indirekt durch 11 Kurherren der Gilden und Ämter gewählt. Zu den 14 Ratsmitgliedern gehörten zwei Bürgermeister und ein Rentmeister. 1804 ersetzte der preußische Staat den Rat durch einen Magistrat. 1807 wurde die großherzoglich-bergische dann preußische Munizipalverfassung eingeführt. Nach Einführung der Städteordnung 1856 gab es einen Bürgermeister und einen Rat. Der Bürgermeister erhielt später den Titel Oberbürgermeister.
Während der Zeit der Nationalsozialisten wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. 1999 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde 1999 erstmals direkt vom Volk gewählt.
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