Geschichte
Bei Grabungen wurde 1929 in Flötz ein der Trichterbecherkultur zuzuordnendes Gefäßes der nordischen Tiefstichkeramik aus der Zeit der Walternienburg-Bernburger Kultur gefunden. Damit lässt sich die Besiedlung der Orte Gödnitz und Flötz bis in die neolithische Zeit nachweisen.
Die etwas erhöhte Lage am Rande des Elb-Urstromtales mit seinem natürlichen Schutz gegen Überflutung und Hochwasser stellte einen bevorzugten Lebensraum dar und führte zu früher Besiedlung.
Schon in der Eisenzeit, bereits lange vor der slawischen Besiedlung des ostelbischen Raumes im 5. und 6. Jahrhundert, waren die Orte schon von Germanen besiedelt.
Die Geschichte der Bauerndörfer Gödnitz und Flötz war seit der deutschen Ostkolonisation der slawischen Gebiete eng an die ostelbischen Vorposten des Deutschordens gekoppelt. Von ersten Wiedereroberungsversuchen Karls des Großen um 805 bis zum letztendlichen Sieg des Deutschordens im 11. Jahrhundert standen Gödnitz und Flötz wohl mehrmals wechselnd unter slawischer und deutsch-christlicher Herrschaft.
Die Grundmauern der Dorfkirche in Flötz mögen wohl auf jene Zeit zurückgehen. Die Kirche wurde einst als Wehrkirche angelegt und mit dicken, wehrhaften Mauern ausgestattet um den Angriffen der heidnischen Slawen zu widerstehen. Nach Gründung des Missionsstützpunktes Leitzkau durch 1114 wurde die über 300 Jahre währende Christianisierung des einst heidnischen Gebietes vollendet.
974 wurde das Amt Walternienburg von Kaiser Otto II. zusammen mit Barby an die Abtei Quedlinburg geschenkt. Die Abtei verlieh Barby mit dem Amt Walternienburg an die Herzöge von Sachsen welche die Orte an die Grafen von Barby als Lehen weitergaben. Nach dem Aussterben der Barbyer Fürsten 1659 wurde das Amt, zu dem neben anderen Ortschaften auch die Dörfer Flötz und Gödnitz gehörten, von Anhalt-Zerbst in Besitz genommen. Als 1793 die anhaltisch Zerbster Linie ohne Erben ausstarb, kam Anhalt-Zerbst, und somit auch Gödnitz und Flötz, an Anhalt-Dessau wo zu jener Zeit Fürst Leopold der III., Enkel des Alten Dessauers, residierte.
Nach Beendigung der napoleonischen Fremdherrschaft und dem Wiener Kongress wurden 1816 die Orte mit Ausnahme von Gödnitz und Dornburg der neu gegründeten Provinz Sachsen im Königreich Preußen zugeschlagen, wo sie fortan verwaltungsrechtlich zum Landkreis Jerichow I gehörten. Gödnitz blieb mit seiner Gemarkungsgrenze jedoch eine eigenständige Enklave. Das Dorf gehörte weiterhin zum Kreis Anhalt-Zerbst, war jedoch vollständig von preußischem Gebiet umschlossen.
Durch die unterschiedliche Verwaltungs- und Staatszugehörigkeit konnten beide Orte nicht zusammenwachsen. Es gab im 19. Jahrhundert in Flötz und Gödnitz je eine eigene Schule, einen eigenen Bürgermeister und verschiedenen Kirchengemeinden mit ihren landeskirchlichen Zuständigkeiten.
Der bei Flötz in den Gödnitzer See fließende Tafelgraben kennzeichnete als Gemarkungsgrenze in jener Zeit den Grenzverlauf zwischen der anhaltischen Enklave Gödnitz und dem Königreich Preußen. Noch heute sind massive Grenzsteine mit den Inschriften HA (Herzogtum Anhalt) und KP (Königreich Preußen) am Tafelgraben zu finden. Die Enklave Gödnitz wurde 1939 schließlich der Verwaltung des preußischen Kreises Jerichow I unterstellt; staatsrechtlich unterstand Gödnitz jedoch weiterhin dem Kreis Anhalt-Zerbst.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebiet des Freistaates Anhalt mit Gebieten der ehemaligen Provinz Sachsen zuerst zur Provinz Sachsen-Anhalt und dann 1947 zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. 1946 wurden die (preußischen) Gemeinden Flötz, Gehrden, Güterglück, Kämeritz, Lübs, Moritz, Schora, Töppel, Prödel und Walternienburg des früheren Kreises Jerichow I dem anhaltischen Kreis Zerbst angegliedert. Damit endete auch die seit 1939 bestehende Aufsicht des Kreises Jerichow über die ehemals anhaltische Enklave Gödnitz. 1952 wurde das Land Sachsen-Anhalt aufgelöst; und die Gemeinde Gödnitz / Flötz wurde nun mit dem Kreis Zerbst Bestandteil des DDR-Bezirkes Magdeburg.
Mit der Wiedervereinigung und den darauf folgenden Kreisreformen hatte sich die Kreiszugehörigkeit vorerst nicht geändert. Die Gemeinde war bislang Bestandteil des Landkreises Anhalt-Zerbst und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe mit Sitz in der Stadt Zerbst. 2007 ist aufgrund der beschlossenen Auflösung des Landkreises Anhalt-Zerbst die Gemeinde Gödnitz in den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingegliedert worden.
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