Stadtgliederung
Zu manchen Stadtteilen gehören noch weitere Orte im geographischen Sinne wie Einzelhöfe und Wohnplätze. Im einzelnen sind dies zu Biberach die Höfe Konradsberg, zu Frankenbach der Hipfelhof und zu Neckargartach der Altböllinger Hof, Neckarau und der Neuböllinger Hof.
Abgegangene, heute nicht mehr bestehende Orte sind Hetensbach und Rühlingshausen, beide auf Markung Böckingen, Utenhusa auf Markung Biberach, Altböckingen und Hanbach und Rappach, alle drei auf Markung Heilbronn, Böllingen und Trapphof, beide auf Markung Neckargartach, sowie Ascheim und Widegavenhusa, beide auf Markung Kirchhausen.
Böckingen, Frankenbach und Neckargartach gehörten bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts schon als reichsstädtische Dörfer zu Heilbronn. Böckingen und Neckargartach wurden 1933 bzw. 1938 wieder eingemeindet; das einstige Deutschordens-Dorf Sontheim kam ebenfalls 1938 zu Heilbronn. Die restlichen Stadtteile folgten mit der Gebietsreform in den 1970er Jahren: 1970 Klingenberg, 1972 Kirchhausen, 1974 Biberach, Frankenbach und Horkheim. Heilbronn selbst ist heute mit den Stadtteilen Böckingen, Neckargartach, Frankenbach, Sontheim und Horkheim praktisch zu einem geschlossenen Siedlungsgebiet verwachsen. Biberach, Kirchhausen und Klingenberg sind allseitig von größeren land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.Quellen für den Abschnitt Stadtgliederung:
Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band IV: Regierungsbezirk Stuttgart, Regionalverbände Franken und Ostwürttemberg. Kohlhammer, Stuttgart 1980, ISBN 3-17-005708-1. S. 1–19
[http://www.heilbronn.de/bue_rat/stadtrecht/_files/0-Allgemeine-Verwaltung.pdf Hauptsatzung der Stadt Heilbronn vom 15. Juni 2000] (PDF; abgerufen 23. Dezember 2007)
Werner Heim: Die Ortswüstungen des Kreises Heilbronn. In: Historischer Verein Heilbronn. 22. Veröffentlichung. Heilbronn 1957. S. 72
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