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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
22.01.2025
10:59
 
 
+
»
 

Politik

Bis etwa 1970 war Hessen Stammland der SPD. Ab dieser Zeit gelang es erstmals der CDU, stärkste Partei zu werden; die Regierung wurde jedoch bis 1982 durch eine Koalition von SPD und FDP gestellt. Der Einzug der GRÜNEN in den Landtag im Jahr 1982, die sich damals noch als Fundamentalopposition verstanden, machte das Land zunächst für einige Jahre unregierbar, ehe Ende 1985 die erste rot-grüne Landesregierung zustande kam. Anfang 1987 zerbrach diese wieder. Bei der vorzeitigen Neuwahl gingen CDU und FDP als Wahlsieger hervor. Seither gab es bei jeder Wahl knappe Mehrheiten im Land, oftmals mit nur einem Sitz. Von 1991 bis 1999 regierte erneut SPD und GRÜNEN, ehe es 1999 zu einer Koalition aus CDU und FDP unter Roland Koch kam.

Bei der Landtagswahl am 2. Februar 2003 erhielt die CDU zum ersten Mal in Hessen die absolute Mehrheit im Parlament (56 Sitze), die sie jedoch bei der nächsten Landtagswahl am 27. Januar 2008 wieder verlor (nur noch 42 Sitze). Der erstmalige Einzug der LINKEN, der mit 5,1% knapp wurde, bewirkte, dass keines der beiden traditionellen Lager (SPD/GRÜNE, CDU/FDP) eine Mehrheit erhielt.

Eine Besonderheit der hessischen Verfassung ist die Erwähnung der Todesstrafe (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2). Dies ist jedoch kein Ausdruck strafrechtlicher Rückständigkeit oder eines besonderen Hanges zu drakonischen Strafen, sondern rührt daher, dass bei Erlass der hessischen Verfassung im Jahre 1946 das deutsche Strafrecht noch die Todesstrafe kannte, die in Strafverfahren von deutschen Gerichten tatsächlich auch noch regelmäßig verhängt und vollzogen wurde. Entsprechend mussten die Landesverfassungen im Sinne der Exekutivgewalt der Länder darauf Bezug nehmen. Erst das Grundgesetz von 1949 verfügte die Aufhebung der Todesstrafe im westdeutschen Strafrecht (Art. 102 GG). Da aber Bundesgesetze Vorrang vor Landesgesetzen haben, kann die Todesstrafe in Hessen wie im übrigen Bundesgebiet nicht mehr verhängt werden. Der entsprechende Verfassungsartikel ist also gegenstandslos und damit als obsoletes Recht anzusehen. In Bayern, dessen Verfassung ebenfalls unter amerikanischer Besatzungsherrschaft entstanden ist, wurde die Todesstrafe – durch Regelung des Begnadigungsrechts in Fällen der Todesstrafe – gleichfalls in der Verfassung verankert. Dort wurde der entsprechende Artikel nachträglich per Verfassungsänderung entfernt.

Der entsprechende Artikel in der hessischen Verfassung soll bei einer zukünftigen Reform der Verfassung wohl geändert werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass er trotz mehrerer Änderungen der Verfassung seit Inkrafttreten, die letzte Änderung war 2002, immer noch in dieser Form besteht. Da Verfassungsänderungen in Hessen neben der Zustimmung des Parlaments einer Volksabstimmung bedürfen, wird möglicherweise eine Zustimmung der hessischen Bevölkerung als nicht sicher angesehen. Im Januar 1970 stellte die Fraktion FDP einen Antrag zur Änderung der hessischen Verfassung, der als ersten Punkt die Streichung von Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 vorsah - dieser Antrag wurde jedoch nach knapp zwei Monaten zurückgezogen.

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