Geschichte
Kerpen wurde erstmals im Jahre 871 unter den Namen „Kerpinna“ urkundlich erwähnt.
Nach der Schlacht bei Worringen 1288 wurde Kerpen brabantische Enklave mitten im vom Erzbistum Köln und der Grafschaft Jülich beherrschten Gebiet, was Kerpen zu einer tatsächlichen Eigenständigkeit verhalf.
Das Herzogtum Burgund übernahm das brabantische Erbe, das nach dem Tod Karls des Kühnen 1477 an das Haus Habsburg überging. Als Karl V. 1522 das Reich unter seinen Söhnen aufteilte, fiel Kerpen mit den Niederlanden an den König von Spanien.
Bis zum Frieden von Utrecht 1712 blieb Kerpen spanisch (noch in den 1970er Jahren erinnerte die Gastwirtschaft "König von Spanien" in der heutigen Stiftsstraße daran - heute "Bei Majda").
Anschließend wurde Kerpen mit dem ihm herrschaftlich verbundenen Lommersum eigenständige Reichsgrafschaft unter dem Grafen von Schaesberg. Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen 1794 verlor Kerpen seine Unabhängigkeit, wurde aber Kantonssitz. 1815 wurde Kerpen nach dem Wiener Kongress Bestandteil der preußischen Rheinprovinz im Kreis Bergheim.
Kerpen erhielt 1941 die Stadtrechte.
Die heutige Stadt Kerpen ist 1975 aus der damaligen Stadt Kerpen und den sieben bis dahin eigenständigen Gemeinden im Rahmen einer Gemeindereform durch das Köln-Gesetz von 1974 entstanden. Die Stadtteile sind überwiegend noch immer durch große freie Flächen voneinander getrennt und haben sich daher eine gewisse Eigenständigkeit erhalten.
Die Stadtteile Mödrath und Bottenbroich wurden aufgrund des Braunkohletagebaus Frechen in den 1950er Jahren umgesiedelt. Die Einwohner des alten Mödrath bekamen ein Baugebiet im Nordosten Kerpens zugewiesen, die Einwohner Bottenbroichs ein Baugebiet im Osten Horrems. Ein Überbleibsel der Umsiedlung ist das Präfix „Neu-“ im Namen Neu-Bottenbroich.
Der Ortsteil Manheim wird etwa bis 2022 dem Tagebau Hambach weichen. Die Einwohner bestimmten in einer Abstimmung Kerpen-Dickbusch als Umsiedlungsstandort. Der neue Standort Dickbusch wird wahrscheinlich ab dem Frühjahr 2012 bebaubar sein. Es ist noch unklar, ob auch „Fremde“ ein Grundstück am neuen Standort erwerben können.
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