Stadtgliederung
Das Stadtgebiet gliedert sich in die Stadt Ketzin und vier Ortsteile. Der Gemeindeteil Ketzin hat nicht den Status eines Ortsteils. Laut Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, Paragraph 54, können Ortsteile gebildet werden, die direkt gewählte Ortsbürgermeister und Ortsbeiräte besitzen. Andere Bezeichnungen, wie Stadtteil, Gemeindeteil, Wohnplatz oder ähnliches, haben keine gesetzliche Grundlage, auch wenn sie aus historischen und Orientierungsgründen nicht amtlich verwendet werden.
Stadtgliederung (Gemeindeteil/Ortsteile mit Wohnplätzen mit Jahr der Eingemeindung):
(Einwohner 2004)
• Ketzin
•* Brückenkopf
•* Kliemsiedlung
•* Schumachersiedlung
•* Vorketzin
•* Paretz (1960)
•** Paretzhof
• Ortsteil Etzin (2003)
• Ortsteil Falkenrehde (2003)
•* Neu Falkenrehde
• Ortsteil Tremmen (2003)
• Ortsteil Zachow (2003)
•* Gutenpaaren (1950 nach Zachow)
•* Fernewerder
Die Gemeinde Knoblauch wurde 1966/67 nach Gasausbrüchen des darunter liegenden Untergrundgasspeichers evakuiert. Die Einwohner (1964: 460) wurden großzügig entschädigt und in Ketzin, Markee und Falkenrehde angesiedelt. Das Dorf einschließlich Kirche wurde vom Staat aufgekauft und abgerissen und die Gemeindefläche 1969 nach Ketzin eingemeindet.
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