Politik
Das Kirchspiel Remscheid hatte zunächst keine eigene Verwaltung. Lediglich gewisse Aufgaben der Schöffen des Landgerichts wurden vorort erledigt. Im 17. Jahrhundert ist ein „Vorsteher“ genannt, der aber nur geringe Befugnisse hatte. Im Jahre 1808 wurde Remscheid zur Stadt erhoben und erhielt eine Munizipalverfassung mit einem Maire und zwei Beigeordneten an der Spitze. Ihnen standen 20 Munizipalräte zur Seite. Nach dem Übergang an Preußen 1815 wurde die Bürgermeisterverfassung eingeführt. Danach stand ein Bürgermeister, ab 1873 ein Oberbürgermeister an der Spitze der Stadtverwaltung.
In Lennep gab es bereits seit 1350 einen Bürgermeister und einen Rat. Der Rat wurde im Laufe der Geschichte mehrmals in seiner Zusammensetzung verändert. Anfangs gehörten ihm auch Schöffen an. Die jährlichen Neuwahlen zum Rat erfolgten am 27. Dezember. Der Bürgermeister wurde aus der Reihe der Schöffen gewählt. Auch in Lennep wurde 1807 zunächst die Munizipalverfassung, 1815 die preußische Verwaltung und 1856 schließlich die preußische Städteordnung eingeführt. An der Spitze der Stadt stand weiterhin ein Bürgermeister.
In Lüttringhausen wurde 1807 zusammen mit Beyenburg die Munizipalverfassung eingeführt. 1808 erhielt die von Napoleon beherrschte Stadt einen Maire. Zunächst hatte sich kein Bürger dafür zur Verfügung gestellt, unter der französischen Herrschaft dieses Amt auszuüben. Erst 1856 wurde Lüttringhausen durch preußische Kabinettsorder zur Stadt erhoben. Auch hier leitete ein Bürgermeister die Stadtverwaltung. Namhaftester Bürgermeister war Richard Gertenbach, der in seiner 35-jährigen Amtszeit die Infrastruktur Lüttringhausens deutlich verbesserte. 1929 erfolgte durch Landtagsbeschluss die umstrittene Eingemeindung nach Remscheid.
Nach Bildung der neuen Großstadt Remscheid 1929 wurde diese vom Rat und von einem Oberbürgermeister geleitet, der während der Zeit der Nationalsozialisten von der NSDAP eingesetzt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. 1995 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung sowie Repräsentant der Stadt und wird direkt von den Bürgern gewählt. Die Stadt hat 429 Mio. € Schulden.
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