Geschichte
Rodt kam 1319 mit "Vogtei und Zubehör" sowie dem Brühl bei Loßburg (Schlosswiesen) von Albrecht von Ehningen durch Verkauf an die Herren von Neuneck zu Glatt. Der Ort wurde damals Rode genannt. Mit dem Vogteiwald des Klosters Reichenbach hatte der Ort eine wesentlich größere Markung als Loßburg. Die abgegangene Burg im Steinbühl deutet auf ein weit höheres Alter. Siehe: Befestigungen.
1514 empörten sich wie in der Herrschaft Loßburg auch die Bauern in Rodt und schlossen sich dem Bauernaufruhr des "Armen Konrad" an. Hans Schneck, Valetin Ungemach und Balthasar Schauder, alle drei "im Rode gesessen" kamen ins Gefängnis nach Schloss Glatt und mussten am 13. Oktober 1514 Urfehde schwören "so des armen Contzen halp". Danach wurden sie entlassen, mussten aber 21 Gulden Strafe zahlen. Eine Woche zuvor kamen Heinrich Wiest und Jacob Brunner "zu Glatt im Sloss im stock gelegen" frei. Wiest wurde wegen besonderer Aktivitäten des Landes verwiesen. Die Gefangennahmen und die Auflagen bei der Entlassung (Urfehde) geschahen ohne Gerichtsurteil. Die Angehörigen der Beschuldigten drängten oft auf Urfehde, da ein Gerichtsurteil in der Regel viel strenger ausgefallen wäre.
1601 erwarb Herzog Friedrich von Württemberg von Wildhans von Neuneck zu Dettensee das Dorf Rodt. Dieses wurde der erste Amtsort des neu gegründeten Freudenstadt. 1619 verkaufte der Herzog von Württemberg die gesamten Hofgüter an 16 Rodter Bürger. Damit endete auch endgültig die alte Schlossherrlichkeit Rodt.
Jedoch dauerten Grenzstreitigkeiten zwischen den Herren von Glatt und Loßburg besonders wegen des Weiderechts bis 1728 weiter. Jetzt einigten sich Rodt und Loßburg schließlich gütlich zum Vorteil Rodts. Besondere Vorrechte hatten die Rodter im Reichenbacher Vogteiwald. Die Loßburger durften aber nach eingeholter Genehmigung für ihren eigenen Bedarf Holz schlagen.
1938 haben Landrat und Kreisleiter der NSDAP die Eingliederung Rodts in die Gemeinde Loßburg vollzogen.
Im Jahre 1991 wurden an der Lauter Spuren eines Bergbaus auf Rodter Markung entdeckt. Der einstige Stollen muss älter sein als der in Wittendorf.
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