Politik
Saudi-Arabien ist gemäß den Artikeln 1 und 5 seiner Grundordnung eine absolute Monarchie. Damit ist das Königreich neben Brunei, der Vatikanstadt, Katar, Oman und Swasiland eine der sechs letzten verbliebenen absoluten Monarchien auf der Welt.
Saudi-Arabien versteht sich als Gottesstaat und hat die Scharia in der Verfassung verankert. Diese sieht keine Gewaltenteilung vor: Der alleinregierende Monarch hat nach Artikel 12 der Verfassung die Pflicht, die Einheit der Nation zu erstreben, Zwietracht, Aufruhr und Spaltung dagegen fernzuhalten. Basierend auf Artikel 12 und 50 kann er in die Legislative, Judikative und Exekutive eingreifen, die ansonsten geltende Unabhängigkeit der Gerichte nach Artikel 46 ist in diesem Falle nicht mehr gesetzlich geschützt, da der König über den Gesetzen steht.
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