Politik
Tschechien ist eine parlamentarische Republik. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Regierungschef besitzt aber erweiterte Rechte gegenüber dem Staatsoberhaupt. Legislatives Organ ist das Parlament. Das Zweikammersystem besteht aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.
Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird vom Parlament gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, Wiederwahl ist einmal möglich. Der Präsident ernennt oder enthebt den Ministerpräsidenten und weitere Regierungsmitglieder. In bestimmten Krisensituationen kann er das Abgeordnetenhaus auflösen.
Im Legislativverfahren verfügt der Präsident über ein suspensives Veto und kann so einen Gesetzesentwurf an das Parlament zurückleiten. Der Präsident kann ebenfalls Strafen erlassen oder mildern, des Weiteren anordnen, ein Strafverfahren einzustellen bzw. nicht einzuleiten. Zusammen mit dem Senat ernennt er die Verfassungsrichter. Der Präsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden und er trägt von Amts wegen keine Verantwortung.
Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Das Abgeordnetenhaus wird nach einem Verhältniswahlverfahren gewählt. Die politischen Parteien stellen in einzelnen Wahlkreisen (die mit den Gebieten der 14 Regionen übereinstimmen) Listen mit Kandidaten auf. Es gibt eine Sperrklausel von 5 %. Das Abgeordnetenhaus bilden 200 Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt 4 Jahre.
Der Senat besteht aus 81 Senatoren und wird nach einem Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6 Jahre. Das Mindestalter der Kandidaten beträgt im Fall des Senats 40 Jahre. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils in einem Drittel der 81 Wahlkreise gewählt wird. Der Kandidat, der im betreffenden Wahlkreis im ersten Wahlgang mehr als 50 % der Stimmen erhält, wird zum Senator gewählt. Falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die nötige Stimmenzahl erhält, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem die zwei erfolgreichsten Kandidaten des ersten Wahlgangs teilnehmen. Im zweiten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit.
Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger Tschechiens, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Republik ernannt. Nach seinem Vorschlag ernennt der Präsident daraufhin auch die weiteren Regierungsmitglieder. Die Regierung muss sich danach einer Vertrauensabstimmung im Parlament unterziehen.
In der Hierarchie folgen der Regierung und deren zentralen Behörden die Selbstverwaltungsgebietseinheiten. Höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind die 14 Regionen (kraj), elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind die Gemeinden.
Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und einem vierstufigen System allgemeiner Gerichte. An der Spitze stehen zwei oberste Gerichte (Oberstes Gericht und Oberstes Verwaltungsgericht).
Tschechien ist am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten. Von den etwa 55,21 % der tschechischen Wahlberechtigten, die am Referendum teilgenommen haben, haben einem Beitritt ca. 77,33 % zugestimmt, also etwa 42,7 % aller tschechischen Wahlberechtigten.
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