Tschechien
Tschechien
Die Republik
Tschechien (amtlich
Tschechische Republik, tschechisch
ÄŒesko bzw.
ÄŒeská republika ) liegt in Mitteleuropa und grenzt an Deutschland (810 km) im Westen und Nordwesten, an Polen (762 km) im Norden, die Slowakei (252 km) im Osten und Österreich (466 km) im Süden.
Tschechien umfasst traditionell die drei historischen Regionen Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien (siehe Verwaltungsgliederung).
Der Staat wurde 1999, acht Jahre nach Auflösung des Warschauer Pakts, Mitglied der NATO und trat am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei.
Geographie
Geographie
Tschechien hat durch seine Randgebirge eine topografisch klare Gliederung: es besteht aus mehreren Beckenlandschaften, die von Gebirgen umgeben und unterteilt werden. Deswegen sagt man zum Beispiel in Oberösterreich „ich fahre nach Tschechien
hinein“ - und nicht
hinüber.
An der Südwestgrenze Tschechiens liegt der Böhmerwald (Å umava, 1.000 bis 1.400 m), im Nordwesten das Erzgebirge (KruÅ¡né hory, Keilberg 1.244 m) und im Norden die Sudeten (Sudety), welche im Riesengebirge (KrkonoÅ¡e) mit der Schneekoppe (tschech. Sněžka, auch ObÅ™Ã) 1.602 m erreichen. Südöstlich des Erzgebirges breitet sich zu beiden Seiten der Elbe (tschech.
Labe) das Böhmische Mittelgebirge aus.
Böhmen und Mähren werden durch die niedrige Böhmisch-Mährische Höhe (600 bis 800 m) voneinander getrennt. Mähren hat im Osten Anteil am Karpatenvorland und im Süden am Wiener Becken. Seine Ostgrenze zur Slowakei bilden die Beskiden und Weißen Karpaten, und nur die Südgrenze zu Niederösterreich bildet großteils ein Fluss – die stark mäand
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Politik
Politik
Tschechien ist eine parlamentarische Republik. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Regierungschef besitzt aber erweiterte Rechte gegenüber dem Staatsoberhaupt. Legislatives Organ ist das Parlament. Das Zweikammersystem besteht aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.
Der
Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird vom Parlament gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, Wiederwahl ist einmal möglich. Der Präsident ernennt oder enthebt den Ministerpräsidenten und weitere Regierungsmitglieder. In bestimmten Krisensituationen kann er das Abgeordnetenhaus auflösen.
Im Legislativverfahren verfügt der Präsident über ein suspensives Veto und kann so einen Gesetzesentwurf an das Parlament zurückleiten. Der Präsident kann ebenfalls Strafen erlassen oder mildern, des Weiteren anordnen, ein Strafverfahren einzustellen bzw. nicht einzuleiten. Zusammen mit dem Senat ernennt er die Verfassungsrichter. Der Präsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden und er trägt von Amts wegen keine Verantwortung.
Das
Parlament besteht aus zwei Kammern. Das
Abgeordnetenhaus< ...mehr
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