Politik
Das Vereinigte Königreich ist formal eine konstitutionelle Monarchie, da der britische Monarch theoretisch die Regierung absetzen kann, in der Praxis aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht von diesem Recht Gebrauch macht. Es handelt sich daher de facto um eine Parlamentarische Monarchie, da auch das Parlament das Recht hat, die Regierung abzusetzen. Das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II., der Regierungschef ist Premierminister Gordon Brown. Das Parlament besteht aus dem House of Lords (Oberhaus) sowie dem House of Commons (Unterhaus). Die Mitglieder des House of Lords sind heute größtenteils Angehörige des nichterblichen Verdienstadels, einige Adelige mit vererblichen Adelstiteln sowie 26 anglikanische Bischöfe. Die Abgeordneten des House of Commons werden nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Das demokratisch legitimierte House of Commons ist der heutzutage dominierende Zweig des Parlaments, in dem alle Gesetze eingebracht und verabschiedet werden. Aufgrund der „parliamentary sovereignty“ ist das Parlament, neben der Königin (de facto die Regierung), die einzige gesetzgebende Institution in Großbritannien. Die Parlamentssouveränität ist zudem der Grund, weshalb es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt.
Die Magna Carta bildete das erste Staatsgrundgesetz (1215), allerdings räumte sie nur einer kleinen Oberschicht von Adligen (Council of Barons) gewisse Rechte ein. Dennoch bleibt Großbritannien das Land Europas mit der ältesten demokratischen Tradition, da das Parlament spätestens seit der Glorious Revolution (1688/89) und der damit verbundenen Bill of Rights stetig an Bedeutung gewonnen hat.
Eine geschriebene Verfassung gibt es nicht, de jure hat jedes Gesetz Verfassungsrang, da grundsätzlich alle Gesetze gleichwertig sind und das Parlament das Recht hat (parliamentary sovereignty), jedes bestehende Gesetz zu ändern oder abzuschaffen (vgl. Walter Bagehot: The Law of The Constitution). Es gibt allerdings Gesetze mit De-facto-Verfassungsrang, wie beispielsweise die Bill of Rights. Grundsätzlich gilt, dass große Ausgestaltungsfreiräume für Gesetze bei den Gerichten liegen (common law), da das britische Rechtssystem auf dem Prinzip des Gewohnheitsrechts (vgl. „conventions“) und der richtigen Auslegung von Präzedenzfällen (common law) durch Gerichte fußt.
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