Stadtgliederung
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Für den Stadtteil Mühlhausen wurde gemäß Â§ 65 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ein Bezirksbeirat gebildet, dessen acht Mitglieder nach jeder Kommunalwahl durch den Gemeinderat von Villingen-Schwenningen neu gewählt werden. Die anderen acht Stadtteile bzw. Stadtbezirke sind zugleich Ortschaften im Sinne von § 67ff der Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl direkt zu wählenden Ortschaftsrat, mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt in allen Ortschaften zehn, in Herzogenweiler jedoch nur sechs.
Zu einigen Stadtteilen gehören weitere räumlich getrennte Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft sehr wenige Einwohner haben oder Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete:
•zu Herzogenweiler: Glaserhof, Glasermühle
•zu Marbach: Bahnhof Marbach-Ost
•zu Mühlhausen: Roter Berg
•zu Obereschach: Aubenmühle, Oberer Guggenbühl, Öle, Schlietenhof, Sommertshausen, Unterer Guggenbühl, Waldhummelhof
•zu Pfaffenweiler: Häringshöfe, Säge, Spitalhöfe
•zu Rietheim: Mühlenhof
•zu Tannheim: Forsthaus, Sägewerk, Untermühle
•zu Villingen: Am Germanswald, Bertholshöfe, Feldnermühle, Hölzlekönig, Nordstetten, Salvest, Viehhof, Volkertsweiler und Zollhaus
Die Gemarkung der Stadt - mit über 16.500 ha eine der flächengrößten im Land Baden-Württemberg - weist einen in Baden-Württemberg kaum vergleichbaren Verlauf auf. So sind die Gemarkungen von Unterkirnach und dem Stadtbezirk Villingen eng miteinander verzahnt. Während die meisten Waldflächen rund um die Gemeinde auf Gemarkung Villingen liegen, sind die offenen Flächen auf Unterkirnacher Markung. Allein der Grenzverlauf Villingen-Unterkirnach ist rund 60 km lang und bildet zahlreiche En- bzw. Exklaven. Die Gewanne im Stockwald, Groppertal, Hippengehr, Salvest, Viehhof und Neuhäusle sind Beispiele hierfür.
Grund für den markanten Grenzverlauf ist, dass Unterkirnach bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts eine abhängiger, unselbständiger Ort der Stadt Villingen war. Bei dessen Loslösung von der Stadt wurden die offenen Flächen im Kirnach- und Brigachtal der neuen selbständigen Gemeinde Unterkirnach zugeschlagen, während der Wald als einer der größten kommunalen Wälder in Baden-Württemberg (rund 8.000 ha) - bis heute - bei der Stadt Villingen verblieb. Der Waldrand und somit die Gemarkungsgrenze bildet die örtlichen geologischen Verhältnisse ab, der Wald stockt auf dem unfruchtbaren Buntsandstein, während die Wiesen im fruchtbareren Granit/Gneis angelegt wurden.
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