Politik
An der Spitze der Stadt stand anfangs ein markgräflicher bzw. königlicher Vogt. Daneben gab es nachweislich seit 1273 einen Rat. Dieser übernahm später die alleinige Zuständigkeit in der Stadtverwaltung. Vorsitzender des Rates war Bürgermeister, der jährlich an Michaelis (29. September) wechselte. Später gab es zwei Räte, einen „regierenden“ und einen „alten“ Rat, die sich im Amt abwechselten. Im 17. Jahrhundert wurde der alte Rat stark verkleinert, bis er schließlich mit dem regierenden Rat verschmolz, welcher dann ab 1832 nur noch aus vier Mitgliedern bestand. Bis 1830 wechselten die Bürgermeister weiterhin jährlich ab, konnten aber ihr Amt mehrmals ausführen. So amtierten zwischen 1800 und 1830 insgesamt „nur“ sechs Bürgermeister. Ab 1830 gab es nur noch einen Bürgermeister, der ab 1874 den Titel Oberbürgermeister trug. Daneben gab es weiterhin einen Rat.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt und nach dem Zweiten Weltkrieg bildete die sowjetische Besatzungszone den „Rat der Stadt“ bzw. die Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls vom Volk gewählt wurde.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das nunmehr als Stadtrat bezeichnete Gremium wieder frei gewählt. Vorsitzender dieses Gremiums war zunächst ein besonderer Vorsitzender der Stadtrats. Heute ist der Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrats. Der Stadtrat wählte anfangs auch den Oberbürgermeister. Seit 1994 wird der Oberbürgermeister direkt für sieben Jahre vom Volk gewählt.
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